Raumnutzungskonzept der Lernräume der Stille

Raumnutzungskonzept der Lernräume der Stille

Die Lernräume der Stille werden so denn ausreichend Räume zur Verfügung stehen von der Schule, zumindest aber im Elternhaus als Rückzugraum eingerichtet. Diese dienen dazu, dass sich in der Schule autistische Kinder jederzeit bei exkludierenden Verhältnissen in der Regelklasse dorthin begeben und von dort über digitale Medien dem Unterricht in ihrer Klasse folgen können.

Dadurch können sie auch beobachten, ob sich die Verhältnisse in der Klasse dahingehend ändern, dass eine weitere Teilnahme am Unterricht im Klassenraum möglich wird und sie zurückkehren können. Ebenso ist es in diesen Räumen möglich Fernschulmaterial zu nutzen, so dass das Recht auf Bildung stets unter Wahrung der Bedürfnisse autistischer Kinder Anwendung findet.

Die Lernräume sowie das Klassenzimmer stellen die Konferenzschaltung bereit. Es ist zu ermöglichen, dass autistische Kinder völlig ohne Druck und Zwang wählen können, ob sie sich im Lernraum zu Hause, in der Schule oder im Klassenzimmer aufhalten. Die Konferenzschaltung deckt die grundsätzliche Anwesenheitspflicht ab, individualisiert sie jedoch ausgehend von den gesundheitlichen Erfordernissen des Schülers. Das Recht auf Schule ist hierdurch gewährleistet. Sie wird unter Umständen auch in Kombination mit einem Moodle-Server zur Bereitstellung von Lernmaterial, ebenso sowie das Fernschulmaterail als Hilfsmittel gewährt.

Der Name „Lernräume der Stille“ ergibt sich aus der unbedingten Regulierbarkeit von Reizen. So wie Lärm eine Quelle der Überlastung sein kann, ist dies ebenso durch grelles Licht oder Oberflächenmuster möglich. Auch kann mangelnde Ruhe Symptomen des Schlafentzugs ähnlich sein. Es wird als „innerer Lärm“ beschrieben, der ausschließlich über Ruhe und/oder Schlaf wieder regulierbar wird. Alle sensorischen Bereiche können überreizt werden. Insbesondere autistische Kinder bedürfen daher der Möglichkeit einer sensorischen Stille. Ohne dies wird eine kognitive Erreichbarkeit und Entwicklung behindert, was ebenfalls die soziale Entwicklung zu einer individuellen Persönlichkeit erschwert oder gar einschränkt. Diese Art Raum ist somit mindestens im zu Hause einzurichten, um eine Bildungsteilhabe zu gewährleisten. Zur sozialen Teilhabe im Sinne der Diversität ist eine Barrieren-sensible Schulgestaltung der Räumlichkeiten an der Schule selbst notwendig.

Alle Raumkonzepte sind unabhängig der Tiefe im Spektrum. Autisten, die in ihrer neurobiologischen Verschiedenheit zu divers sind, so dass eine Inklusion nicht möglich ist, gibt es nicht. Ungünstige Rahmenbedingungen für ein gesundes Zusammenleben hingegen durchaus.

1. Lernraum der Stille: zu Hause

Dem autistischen Kind ist ein Raum einzurichten, der sein Rückzugraum innerhalb der Familie/im Zuhause ist. Dieser Raum ist für das Modul Fernschule/Bewegtes Lernen (Pilotprojekt 2016-2019) ebenso notwendig wie bei der Gewährung eines Telepräsenzsystems ins Klassenzimmer (Folgeprojekt Eingliederungshilfe für autistische Kinder ab voraussichtlich 2019/20)

Er ermöglicht dem Kind, sich von unangenehmen Sinneseindrücken oder zur Konzentration zurückzuziehen. Familien mit begrenztem Wohnraum wird empfohlen zu überlegen, ob die Zimmernutzung umgestellt wird, damit dem autistischen Kind dieser Freiraum gewährt werden kann.


Von diesem Zimmer soll Besuch ferngehalten werden. Es sollte angeklopft und gewartet werden, damit das Kind sich auf den Eintretenden vorbereiten kann. Die Ordnung in diesem Raum sollte weitgehend unangerührt und unkommentiert bleiben. Bei besonderer Sinnesempfindsamkeit sollte je nach Bedarf das Augenmerk auf Geräuschdämmung, Lichtdimmung, Unterlassung von Reinigungshandlungen mit Chemikalien etc. gerichtet sein.

Der Lernraum der Stille muss als solcher gewahrt bleiben. Ist der Lernraum das Kinderzimmer selbst, so gilt auch hier die Nutzungsbestimmung.

2. Beratung: Lernraum der Stille zu Hause

Um Inklusion im häuslichen Umfeld umzusetzen steht das Co-Team den Familien begleitend zur Seite. Wenn Schwierigkeiten gesehen werden, gilt es einen lösungsorientierten Ansatz zu verfolgen.

  • Eltern können ggf. im Rahmen der Sozial-/Wohnungshilfe zusätzliche qm-Wohnfläche erhalten, wenn sie ein diagnostiziertes Kind haben.

  • Die Pflegestufen berücksichtigen ebenfalls die Bedürfnisse autistischer Kinder.

  • Manchmal reicht ein Wechsel der Zimmer oder ähnliches.

Der White Unicorn e.V. steht bei allen auftretenden Fragen und Problemen zu diesem Thema als Berater zur Verfügung.

3. Lernräume der Stille an Schulen

Die im folgenden beschriebenen drei Raumkonzepte dienen insbesondere der modernen pädagogischen, inklusiven Schulkulturgestaltung. Diese Räume an Schulen dienen der Sozialraumgestaltung zur vollen Teilhabe auch im Sozialraum Schule. Dies ist notwendig um den Schwerpunkt des Moduls Fernschule/Bewegtes Lernen auszugleichen und Schule zu einem Barrieren-sensiblen Sozialraum im Sinne eines universellen Designs zu gestalten.

Der Ruheraum kann für die Konferenzschaltung zum Klassenzimmer genutzt werden, sollte aber auch einen Bereich zur Erholung bieten. Unter Wahrung der sensorischen Bedürfnisse autistischer Kinder dürfen auch andere ruhebedürftige Kinder den Lernraum mit dem Fokus auf den Ruheprozess nutzen. Allerdings müssen gebührender Abstand und Stille gewährleistet sein. Dies gilt auch für die Mitarbeiter des Projektes sowie der Schule, die das Vertrauen der Kinder besitzen. Sie dürfen keine zusätzliche Barriere darstellen.

Ein Bewegungsraum dient der Gesprächs- und Bewegungsmöglichkeiten, welche bei Bedarf durch einen Pädagogen begleitet werden. Er kann weiterhin auch mit Fernschulmaterial durch die Schüler genutzt werden. Der dritte Raum dient der Erarbeitung von Lerninhalten auf kreative Weise. Den Kindern ist auf diese Weise möglich in verschiedenen Situationen, in denen der Bedarf besteht, die Lernräume der Stille aufzusuchen. Die Begleitung durch Inklusions-Assistenten des White Unicorn e.V. ist von 7:30 bis 13:30 gewährleistet. Die Organisation ist individuell in den Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen und Jugendämtern zu gestalten, je nach Gegebenheiten an Schule und dem Bedarf der Schüler. In jedem Fall ist durch die Inklusions-Assistenten zu gewährleisten, dass der Lernprozess in Ruhe oder Bewegung und Kreativität stattfinden kann.

Alle Lernräume der Stille dürfen keiner Zweitnutzung unterliegen. Diese Nutzungsbestimmung dient der Sicherstellung des Rückzugs in völliger sensorischer Stille und Abgeschiedenheit mit einer vertrauten Umgebung, die nicht verändert wird. Es ist für diese Räume wesentlich, dass dies gesichert bleibt, da es sich ansonsten nicht um Lernräume der Stille handelt.

Die Räume sollten so gelegen sein, dass die Türen zu diesen Räumen nicht durch Schüler immer wieder geöffnet werden, die sie nicht für die zugedachten Zwecke nutzen. Die räumlichen Barrieren der Lernräume der Stille sind ebenso wie in den Klassenräumen zu beachten, so dass sie vermieden oder reguliert werden können. Sie müssen für alle Kinder der Schule gleichermaßen zur Verfügung stehen, ohne Barrieren der Zugangsvoraussetzung, Stigmata und Pathologisierung des Bedarfs nach Ruhe, Bewegung oder Kreativität im Lernprozess. Insgesamt ist auf eine behindertengerechte Gestaltung zu achten (Blinde, Gehörlose, Rollstuhlnutzende,...), so dass reale Teilhabe aller im Einzugsgebiet der jeweiligen Regelschule lebenden Schulkinder an selbiger ohne Teilhabeausgrenzung im Sozialraum der Kinder stattfinden kann, wie es an inklusiver Schule generell wünschenswert wäre.

3. 1. Gestaltung des „Lernraum der Stille – Ruheraum“

Um sich während des Lernens in Ruhe konzentrieren zu können, dient ein Lernraum der Stille als Ruheraum. Die beiden anderen Räume der Kreativität und der Bewegung dienen als Ergänzung. Der Ruheraum wird unbedingt empfohlen, da ein Rückzugsraum als Ruhezone zur Barriereregulation grundsätzlich notwendig ist. Letztendlich kann aber auch ein Ruheraum nicht die Angebote der Bewegung und Kreativität im Innnen- wie im Außenbereich ersetzen. Um ein modernes Konzept für autistische Kinder zu bieten, das auf die Barrieren achtet, ist dieser Raum zum Entspannen ohne Lärm, Stress oder Anweisungen aber wesentlich.

Viele Autisten beschreiben die Wichtigkeit und den bedeutenden Erfolg, den der Rückzug aus barrierelastigen Bereichen mit sich bringt. Generell wird das Zusammenleben und Miteinander entspannter, wenn Ruhemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dieser Effekt tritt auch an Schulen ein, wenn es sich um einen inklusiv gestalteten Raum handelt.

Der Raum braucht zwingend eine freundliche und geschützte Atmosphäre. Liege- und Sitzmöglichkeiten können über Liegen, Sessel, Sitzkissen oder auch große Polster bereitgestellt werden.

Das Licht muss anpassungsfähig sein. Dies kann z.B. durch ein SmartHome-System, das sogar Farbveränderungen zulässt, oder gewöhnliche Dimmschalter umgesetzt werden. Die Beleuchtung sollte verschiedene Elemente beinhalten, so dass eine direkte Beleuchtung ebenso möglich ist, wie eine indirekte. Die Einstellbarkeit/Auswahl des Farbspektrums sowie der Lichtintensität sollte gegeben sein.

Ein Audio-System sollte meditative Klänge, Musik und entspannende Hörbücher und Hörspiele bereitstellen. Bei der Ansteuerung von Licht- und Audiosystem ist darauf zu achten, dass sie zwingend behindertengerecht realisiert wird.

Wichtig ist, dass die Gerüche in diesem Raum real steuerbar sind. Es muss daher eine gute Belüftung der Räumlichkeit gewährleistet sein. Duftlampen und ähnliche Entspannungshilfen, müssen mit Bedacht gewählt werden, da sich die Gerüche in den Möbeln und Stoffen festsetzen können. Was für den einen angenehm sein kann, kann für einen anderen bereits eine Barriere darstellen.

Auch die Luftfeuchtigkeit kann eine Rolle spielen. Zimmerbrunnen oder Vernebelungsgeräte für Wasser können dazu genutzt werden ein angenehmes Raumklima zu schaffen.

Der Raum sollte in seiner Temperatur regulierbar sein, denn auch wohltemperiert ist für jeden etwas anders. Meist sind vor allem Autisten durch ihre hohe Sensibilität empfindlicher. Was anderen Kindern nicht wichtig ist - ein paar Grad Unterschied beim Entspannen - kann von Autisten als unersetzlich wahrgenommen werden. Es ist für manche Autisten wesentlich in der richtigen Temperatur die Entspannung zu erfahren. Um den Kindern gerecht zu werden, können Decken oder auch Höhlenelemente, die mit Füllmaterial ausgekleidet werden, hilfreich sein.

Generell gibt es keine starren Regeln für die Ruheräume, außer dass sie den Bedürfnissen der Kinder, insbesondere auch jener die unter behindernden Umständen leben, gerecht werden müssen. Der Zweck der Entspannung hat oberste Priorität und alles, was dem dienlich ist, kann hier ein Element bilden. Die jeweilige Raum sollte dennoch nicht überladen werden.

3.2. Gestaltung des „Lernraum der Stille – Bewegungsraum“

Ein Bewegungsraum sollte die Möglichkeit bieten sich Mathematik, Sachkunde und Deutsch im bewegten Lernen anzueignen. Dazu sollte er zum Bewegen einladen. Der Ruheprozess, insbesondere bei autistischen Kindern, bedarf zwingend der Möglichkeit der Bewegung (z.B. Fidget-Cube/(im Kreis) gehen/hopsen, wippen etc.), da dies sehr häufig der Kompensation dient. Unterdrückte Kompensationshandlungen können verheerende Folgen haben. Durch die Kombination der Bewegung mit Kompensation werden zwei Elemente mit einem Raum bedient: das Bewegte Lernen und der Ruheprozess, der Voraussetzung ist, um überhaupt kognitiv in der Lage zu sein Wissen aufzunehmen.

Die Gestaltung des Raumes hängt sehr davon ab, um welche Schulform (Grundschule, Gesamtschule/Gymnasium) es sich handelt und wie der Raum geschnitten ist. Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass eine Unterteilung in verschiedene Zonen von großem Wert ist. Hängeschaukeln und Trampolin-Elemente können sich in diesem Raum befinden um zur Bewegung zu animieren. Sollte der Raum mehrere Ebenen haben, können diese mittels Kletterelementen verbunden werden. Der Phantasie in der Gestaltung sind nur durch die räumlichen Gegebenheiten Grenzen gesetzt.

Die Schüler sollten die Möglichkeit haben sich freiwillig in verschiedene Bereiche zu begeben, so dass Bewegung durch die intrinsische Motivation an sich (schwingen, drehen, wiegen, klettern, springen,…) gefördert wird. In dem Areal besteht so auch die Möglichkeit sich mit bewegtem Lernen Wissen anzueignen. Die Gestaltung sollte der Schulart entsprechen. Für die verschiedenen Fächer der Schularten gibt es umfassend Literatur zum bewegten Lernen. Sie sollte dem Schulkonzept entsprechend in diesem Raum Einzug finden.

Wichtig ist, dass dieser Raum unter keinen Umständen einer Zweitnutzung unterliegt und für therapeutische Settings nicht genutzt werden darf. Das intrinsisch motivierte bewegte Lernen zur Potentialentfaltung setzt immer das Kind in den Mittelpunkt, welches der Akteur des Lernprozesses ist, auch wenn natürlich Angebote gemacht werden sollten. Die Angebote sollten innerhalb der Raumgestaltung dazu einladen, sich Wissen anzueignen, auch gemeinsam mit anderen. Die Bewegung sollte aber immer freiwillig stattfindet.

Die Grundsätze zur Barriereregulation sind auch in diesem Raum selbstverständlich einzuhalten. D.h. die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche müssen real steuerbar sein (Akustik, Geruch, Temperatur, Licht).

3.3. Gestaltung des „Lernraum der Stille – Kreativraum“

Im Kreativraum geht es vor allem darum, auf spielerische Art und Weise beim Gestalten, Zeichnen und Werken Erfahrungen zu sammeln und auf diese Weise etwas zu lernen. Insbesondere für non-verbal kommunizierende Autisten ist dies von großer Wichtigkeit, da diese sich darüber oft ausdrücken können. Durch die Kreativität, wie z.B. mit der Gestaltung von Puppen, Tieren oder anderen Gestalten kann sehr viel an Gedanken, Gefühlen und auch Wünschen mitgeteilt werden. Es dient aber nicht nur der Kommunikation. Das künstlerische Gestalten kann auch für verschiedene Fächer genutzt werden um einen Zugang zu den Themen zu finden.

Je nach Schulart ist es auch hier wesentlich, dass die Schule selbst sich darüber Gedanken macht welche Elemente dieser Raum beinhalten soll. Das intrinsisch motivierte bewegte Lernen kann zur Potentialentfaltung auch im Kreativraum genutzt werden und stimmt mit dem Fernschulmaterial ebenso wie im Bewegungsraum überein. Hierbei wird der Spass an der Freude des Gestaltens genutzt. So werden die schöpferischen Kräfte und der Wunsch nach persönlicher Ausdrucksfähigkeit entfaltet, um die kognitiven Fähigkeiten auszubilden. Als Nebeneffekt fördert diese Art des Lernens auch die Konzentration, das Durchhalten im kreativen Schaffensprozess, die Wahrnehmung und die Motorik. Auch für diesen Raum ist eine Zweitnutzung z.B. für Therapien untersagt um etwaige als negativ empfundene Erfahrungen nicht mit dem Raum zu verbinden.

Der Zweck dieses Raumes ist vor allem, die Lust am Lernen zu aktivieren um die eigenen Fähigkeiten zu erfassen und Selbstvertrauen zu erlangen, so dass sich auch verborgene Potentiale zeigen können und diese in der Folge dann zu entfalten. Mit verschiedenen Experimentier-, Zeichen- und Gestaltungsmöglichkeiten soll Raum für Angebote geschaffen werden, die dazu einladen genutzt zu werden. Ob es sich hierbei eher um Knet-Ton handelt der ungiftig und für Kinder geeignet ist, die kaum ein Gefahrenbewusstsein zeigen oder eher um Techniken wie Druck und Fototechnik ist wieder individuell nach der Notwendigkeit der jeweiligen Schule und das Alter der Kinder zu bemessen.

Grundsätzlich sollte der Raum genügend Material beinhalten, welches z.B. auch im Rahmen von Naturkundeunterricht gesammelt werden kann, wie Kastanien, Blätter uvm. Ebenso können durch das Besorgen von Utensilien Abläufe gelernt werden wie Einkaufen von etwas, das sich ein Kind wünscht, je nachdem welche Ziele angestrebt werden. Ebenso wie der Bewegungs- und Ruheraum sind auch hier die sensorischen Bereiche alle regulierbar zu gestalten und es muss auf eine behindertengerechte Gestaltung geachtet werden.

Mit allen drei Räumen der Kreativität, der Bewegung sowie der Rückzugsmöglichkeit ist es in allen Schulformen und Altersklassen möglich für die Heranwachsenden eine förderliche Umgebung zu schaffen, die insbesondere den Autisten ein Grundbedürfnis ist, um ein gesundes Aufwachsen und Lernen zu ermöglichen.

4. Gestaltung des Telepräsenzsystems

Als Verbindung zum Klassenzimmer dient die technische Ausstattung der Räume. Zumindest ist im Konzept ein Lernraum im Zuhause des autistischen Kindes bereitzustellen, sofern eine Konferenzschaltung zum Modul Fernschule-/Bewegtes Lernen vorgesehen ist. Welchen Schwerpunkt dieser Lernraum der Stille im Zuhause haben sollte (Ruhe/Bewegung/Kreativität), hängt ganz von den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Schülers ab. Eine Unterteilung einzelner Räume in mehrere Bereiche, die durch Aufstellwände getrennt sind, ist möglich.

Auch in der Schule selbst ist diese Klassenzimmerverbindung in die Lernräumen der Stille „Bewegung, Ruhe und Kreativität“ möglich. Jede Schule hat dies bei Bedarf individuell zu planen und bereitzustellen.

4.1. Übersicht der Hardware

Das Modellprojekt bedingt verschiedene Hardware. Der Server zur Bereitstellung der eLearning-Plattform Moodle sollte folgende Anforderungen erfüllen:

  • gehostet in einem ISO27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland

  • Anbindung an das Internet mit mindestens 100MBit synchron

  • 4-Kern-Prozessor mit min. 2.5 GHz

  • 16 GB Arbeitsspeicher

  • 500 bis 1000 GB Festplatten- oder SSD-Speicher

  • Um eine maximale Redundanz zu gewährleisten, sollte das System doppelt vorgehalten und hinter einem Load-Balancer bereitgestellt werden.

Beispielhafte Kostenaufsestellung für ein Hosting bei Strato in einem Rechenzentrum in Berlin:

  • 2x Server mit Intel Xeon E3 Prozessor (4 x 3,5 GHz, 16 GB RAM, 2 x 2 TB HDD im RAID-Verbund) - 100 Euro / Monat

  • 1x Virtual Server als Load Balancer (4 vCores, 4 GB RAM, 500 GB HDD) - 15 Euro / Monat

Notebooks (oder PCs) für die remote beschulten Schüler

  • Jedes Notebook sollte mit mindestes 8 GB Arbeitsspeicher und einem modernen Browser ausgestattet sein. Es sollte weiterhin folgende Funktionen mitbringen:

  • Webcam

  • Mikrofon und Lautsprecher oder Over-Ear-Headset

  • Mindestauflösung des Bildschirms: 1280x768

  • Helligkeit des Bildschirms muss regelbar sein

Whiteboard

Als Whiteboard-Lösung wird ein interaktives Whiteboard mit Ultranahdistanz-Projektor empfohlen, der oberhalb des Whiteboards montiert ist. Je nach Anforderung kann das Whiteboard an einem fahrbaren Stand oder fest im Klasenzimmer an der Wand montiert werden. Entsprechende Komplettlösungen kosten zwischen 5000 und 8000 Euro bei einer Bild-Diagonale von 220-240cm.

Rechner zur Ansteuerung des Whiteboards

Die Anforderungen des Rechners zur Ansteuerung des Whiteboards richten sich nach den Anforderungen der Whiteboard-Software. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen eine Whiteboard-Lösung zu verwenden, die mit Linux kompatibel ist. Da die meisten Whiteboards via USB angeschlossen werden, sollte der Rechner mindestens über USB-3-Schnitstellen verfügen. Ausserdem wird ein Multikern-Prozessor sowie mindestens 8 GB Arbeitsspeicher empfohlen um ein flüssiges Arbeiten zu ermöglichen. Die Anforderungen an die Grafikkarte richten sich nach Größe und Ansteuerung des angeschlossenen Whiteboards.

Darstellung der remote beschulten Kinder im Klassenraum

Damit die remote beschulten Kinder nicht immer auf dem Whiteboard angezeigt werden, wodurch die anderen Kinder abgelenkt werden könnten, empfiehlt es sich, sofern technisch mit vorhandenen Lösungen umsetzbar, diese auf einem extra Bildschirm darzustellen. Audio-und Video-Übertragung kann über den Rechner erfolgen, der auch für die Ansteuerung des Whiteboards zuständig ist. Ein entsprechender Monitor sollte nicht zu klein sein. Die Größe sollte sich nach der Anzahl der darzustellenden Kinder richten. 20 Zoll im Hochkant-Format sind aber vermutlich das Minimum um eine gute Sichtbarkeit im gesamten Raum zu ermöglichen.

Als Webcams können alle WLAN-fähigen Kameras verwendet werden, die eine verschlüsselte Verbindung ermöglichen und eine Auflösung von mindestens 5 Megapixel unterstützen. Die Webcam sollte so platziert werden, dass der Klassenraum komplett zu sehen ist. Bei Gruppenarbeiten sollte ein Monitor für die Darstellung des remote beschulten Kindes sowie eine Webcam zur Übertragung der Gruppe zum remote beschulten Kind möglichst nah an der Gruppe platziert werden.

Um Gruppenarbeiten zu ermöglichen sollte die Übertragung des Tons mit einem Bluetooth-Lautsprecher im Klassenraum erfolgen, der dann entsprechend bei der Gruppe platziert werden kann. Alternativ kann die Darstellung des remote beschulten Kindes während einer Gruppenarbeit auch über einen Laptop erfolgen, der bei der Gruppe platziert wird. Dies stellt eine flexible und dabei relativ kostengünstige Alternative dar, vor allem wenn die Klassen bereits mit Laptops ausgestattet sind. Der Laptop kann bei Nicht-Gruppen-Arbeiten einfach an einen externen Monitor angeschlossen werden um die Kinder darauf entsprechend groß darzustellen und ihre Präsenz in der Klasse zu ermöglichen. Um eine optimale Raumwahrnehmung zu ermöglichen, d.h. auch Schüler in hinteren Reihen noch sprechen zu hören und dem Lehrer gut folgen zu können, muss an dem Whiteboard-Rechner ein Mikrofon mit Raumwahrnehmung angebracht werden.

Internet-Anbindung und Vernetzung der Geräte

Damit sowohl die Kommunikation mit der eLearning-Plattform als auch das Video- und Audio-Streaming möglich ist, benötigt die Schule eine entsprechend gute Internetanbindung. Es wird eine Anbindung mit mindestens 50 MBit asynchron oder 20 MBit synchron empfohlen.

Alle verwendeten Geräte sollten untereinander via WLAN mit mindestens g- oder n-Standard über einen zentralen Router kommunizieren. Der Router muss Traffic-Shaping/QoS unterstützen, so dass einzelne Geräte nicht die anderen ausbremsen können. Ausserdem sollte der Router eine Paketfilter-Firewall bereitstellen, mit der die Verbindungen unter den Geräten individuell erlaubt oder blockiert werden können.

Scanner und Drucker

Damit Dokumente, die nur in Papierform vorliegen, digitalisiert werden können, muss ein Scanner zur Verfügung stehen. Für Handouts muss ein Drucker bereitsgestellt werden. Aus Kostengründen sollte eine Scanner-Drucker-Kombination verwendet werden, die üblicherweise auch gleich als Kopierer verwendet werden kann. Bei der Anschaffung sollten vor allem die Betriebskosten, d.h. die Anzahl der bedruckbaren Seiten pro Patrone, beachtet werden.

4.2. Software Server

  • Linux mit SELinux (z.B. CentOS)

  • Wazuh Angriffserkennung

  • Mailserver für Benachrichtigungen an Administratoren sowie Passwort-Reset-Funktionen

  • RTMP Server

  • Webserver mit PHP 7 (mysqli, gd, freetype, SOAP u.a. Erweiterungen notwendig)

  • MySQL Datenbank