Trägerkonzept

LEISTUNGS- UND QUALITÄTSBESCHREIBUNG


TEIL  A - TRÄGER


Der White Unicorn – Verein zur Entwicklung eines autistenfreundlichen Umfeldes e. V. wurde 2015 von Autisten gegründet, nach UN-Vorgaben mit bestehender 2/3 Mehrheit an Autisten in Abstimmungsprozessen und Vorstandszusammensetzung und arbeitet als eingetragener, gemeinnütziger Verein. 


§ 2 ZWECK UND AUFGABEN DES VEREINS, GEMEINNÜTZIGKEIT


(1) Der White Unicorn e.V. hat den Zweck, Belange von Autisten zu vertreten und zu fördern, das Selbstbewusstsein sowie die Selbstbestimmtheit zu stärken, gute Sitten zu pflegen und ein autistenfreundliches Umfeld zu schaffen.


(2) Alle parteipolitischen Bestrebungen sind ausgeschlossen.


(3) Der White Unicorn e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke , § 51 bis 68 der Abgabenordnung. Zwecke des Vereins sind:


1) die Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Vereinszweck ist die Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Bereich des Lebens von Autisten, indem der Verein als Interessenverband selbst Veranstaltungen durchführt. Über die gesetzlich festgelegten Regelungen zur Begleitung von Autisten hinaus verfolgt der Verein das Ziel, gewährleistete berufliche Qualität im Sinne der Peer-Beratung zu sichern, im Umgang mit Autisten, von Mitarbeitern des Vereines selbst wie auch anderer Organisationen, ebenso wie im Umgang mit Autisten durch Autisten, Eltern, Angehörigen und Interessierten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:


a.) Bildung von Autisten, Eltern, Angehörigen und Interessierten durch Vereinsmitglieder, gebunden an eine oder mehrere Beratungsstelle(n) des Vereins, im Hinblick auf Erziehung, Volks- und Berufsbildung


b.) Beratung und Vernetzung von Autisten, Eltern, Angehörigen, Interessierten und Fachkräften durch  Internetpräsenzen die vom Verein gepflegt werden


c.) die Durchführung von Versammlungen, Vorträgen und Kursen, sowie Veranstaltungen, zu denen vom Verein eingeladen wird und die von den Vereinsmitgliedern ausgeführt werden


d.) Weiterbildung und Supervision von Fachkräften durch Kurse oder persönliche Beratung, die vom Verein angeboten und von den Vereinsmitgliedern durchgeführt werden


2) die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Leistungen und Hilfen insbesondere für autistische Kinder und Jugendliche nach dem SGB-VIII, §§ 27, 28, 29, 30, 31, 35 auf der Grundlage des § 35a. Entsprechend qualifizierte Mitglieder des Vereins erbringen diese Leistungen im Sinne der Tätigkeit als Interessenvertreter von Autisten.


3) Wissenschaft und Forschung. Vereinszweck ist auch die Förderung von Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich des Lebens von Autisten, indem der Verein als Plattform für gemeinsame Projekte und die konkrete Zusammenarbeit als Interessenverband mit entsprechenden Institutionen dienen soll. Über die gesetzlich festgelegten Regelungen zur Begleitung von Autisten hinaus verfolgt der Verein das Ziel, die durch universitäre Ausbildung zum Bachelor/Master/Doktor/Professor gewährleistete berufliche Qualität von Mitarbeitern im Umgang mit Autisten durch Autisten zu sichern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:


a.) Unterstützung und Durchführung von Modellversuchen und Projekten welche den Belangen von Autisten entsprechen. Die Unterstützung erfolgt durch Anstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern, die Bereitstellung von Räumlichkeiten und finanzieller und sachlicher Mittel sowie sonstiger notwendiger Maßnahmen.


b.) Wissenschaftliche Überprüfung praktisch relevanter Arbeitshypothesen der Interessenvertretung, in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Universitäten und Forschungsteams.


c.) Die wissenschaftlichen Ergebnisse des Vereins, die aus der Forschung hervorgehen, werden zeitnah in wissenschaftlichen Werken veröffentlicht


d.) Alle wissenschaftlichen Lehr- und Vortragsveranstaltungen des Vereins sind der Allgemeinheit zugänglich


4) die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:


a.) Beratung und Vernetzung von Autisten, Eltern, Angehörigen und Interessierten, durch die Vereinsmitglieder an einer oder mehreren Beratungsstelle(n), sowie Internetpräsenzen, insbesondere für Kinder und Jugendliche


b.) Ausgeübte ehrenamtliche Sorge in besonderem Maße als Interessenverband für Autisten im Sinne des §66 Abgabenordnung,  zum gesundheitlichen, sittlichen, erzieherischen und wirtschaftlichem Wohle. Ebenfalls Vorbeugung und Abhilfe von Gefährdung der Autisten im Bereich des Lernens, der Kommunikation sowie der seelischen und körperlichen Gesundheit. 


Im Amtsgericht Charlottenburg sind die Registereinträge unter der Nummer VR34973B verzeichnet. Der Verein dient der Entwicklung eines autistenfreundlichen Umfeldes und hat das Ziel, Inklusion für Autisten in allen Lebensbereichen umzusetzen. Aufgrund der zunehmenden Pathologisierung und Stigmatisierung von Autisten, sieht es der Verein als dringend notwendig an, dieser durch entsprechende Angebote entgegenzuwirken. 


TEIL B - EINRICHTUNG / DIENSTE


1. Art des Dienstes gesetzliche Grundlagen


Wohlfahrt

Der Verein ist nach der Abgabenordnung § 52 Gemeinnützige Zwecke tätig. Entsprechend qualifizierte Mitglieder des Vereins erbringen diese Leistungen im Sinne der Tätigkeit als Interessenvertreter von Autisten. Die Anleitung, Beratung und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen nach § 73 ist gewährleistet. Kinder und Jugendliche Autisten haben aufgrund der beständigen Bedrohung durch Barrierelast behindert zu werden, Anspruch auf eine spezifische Hilfe.


Kinder- und Jugendhilfe: Ambulante Pädagogische Leistung

Im Sinne des SGBVIII § 78 kooperiert White Unicorn e. V. als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 mit einem Spitzenverbandes des Wohlfahrtswesens (AWO) und ist um die Abstimmung und Ergänzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaften bestrebt. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Leistungen und Hilfen insbesondere für autistische Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII §§ 27, 30, 31 auf der Grundlage des § 35a. Der Verein arbeitet sozialraumorientiert sowie nach dem Prinzip der Lebensweltorientierung. Somit wird die Verwendung von Hilfsmitteln unterstützt (Telepräsenzsystem, Führhund, Fernschulmaterial...). Der Verein bietet Begleitung in Form von Projekten an (Finanzierung bisher über: Senatsverwaltung, Ministerium, Jugendamt, Aktion Mensch, Stiftungen), die für Familien und deren Kinder kostenlos sind, die zum Teil auf Spenden und Ehrenamt basieren, sowie dem Erbringen von ambulanter pädagogischer sowie therapeutischer Angebote, wofür entsprechende Einzelvereinbarungen sowie Trägerverträge und Vereinbarungen geschlossen werden.


Bildung, Erziehung: Entwicklung von Hilfsmitteln sowie einer barrieren-regulierbaren Pädagogischen Architektur

Das Ziel im schulischen Bereich ist es den autistischen Kindern die unter behindernden Umständen leben durch die Gewährung von Hilfsmitteln sowie einer barrieren-regulierbaren pädagogischen Architektur möglich einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen. Unter anderem Hierdurch wird es möglich das Recht auf Bildung und Erziehung gemäß §2 Schulgesetz zu sichern. Die Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Länder werden berücksichtigt. Hierfür können Trägerverträge nach Rahmenvereinbarung zur Ergänzenden Förderung und Betreuung sowie die Rahmenvereinbarung ergänzende schulische Hilfe und Pflege eine Grundlage bilden, ebenso wie Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Behörden. Beispiele: Der Verein führte z.B. durch:

- Projekt Fernschule/Bewegtes Lernen durch, zur Evaluierung des begleiteten und ZFU-zertifizierten Hilfsmittels "Fernschulmaterial" (Finanziert Senatsverwaltung)
- Projekt Ruhige Stunde, zum Abbau von Barrieren im Sport (Finanziert Aktion Mensch)
- Projekt Emicol, Emotion in Colors, Therapieangebot (Finanziert Aktion Mensch)


Forschung Wissenschaft

Die Entwicklung eines autistenfreundlichen Umfeldes wird wissenschaftlich begleitet, auch durch Kooperationen mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Hierbei werden praktisch relevante Arbeitshypothesen wissenschaftlich überprüft und erforscht, sowie als Bildungs- und Erziehungsträger das hiermit generierte Wissen veröffentlicht.


2. Rahmenbedingungen inkl. Gesamtplatzzahl

Die Inhalte der Hilfen orientieren sich immer an den Grundsätzen einer inklusiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne einer Reduzierung von Barrierelast und des Erreichens eines sogenannten Ruhezustandes, der bedingt, dass autistische Kinder Resilienz entwickeln können. Dabei ist jedoch individuell zu berücksichtigen, wie hoch der Unterstützungsbedarf des Kindes, seiner Familie und seines Umfeldes, wie z.B. Kita und Schule ist.


Die Unterstützung in der Hilfe für Familien von autistischen Kindern findet abhängig von der Hilfeplanung (Teilhabeplanung SGBIX) vor Ort einer Einrichtung wie Schule oder in den Räumlichkeiten des Vereins und/oder im direkten Umfeld des Kindes statt. Die Arbeit schließt eine intensive Arbeit mit den Bezugspersonen des Kindes, sowie eine ausführliche Vor- und Nachbereitung ein, um eine inklusive Gestaltung des Sozialraumes gemeinsam zu gewährleisten.


Im schulischen Bereich wie z.B. Inklusionsassistenz, ergänzenden Förderung und Betreuung sowie ergänzende schulische Hilfe und Pflege u.A., ist per Definition von Inklusion eine Begrenzung in der Platzzahl für autistische Kinder je nach den Gegebenheiten (Alter des Kindes, Vorbelastungen u. Ä.) Voraussetzung, bietet jedoch durch das entsprechend offene Konzept mit einem inklusiven Anspruch auch anderen Kindern die Möglichkeit, an diesem Angebot, das für Autisten barrierefrei gestaltet wird, teilzunehmen.


3. Räumliche und bauliche Voraussetzungen

Der Verein arbeitet in Räumlichkeiten an den Standorten der Einrichtungen, sowie in eigenen Räume, wenn diese benötigt werden. Je nach Bedarf wird entsprechend der Vorgaben weiterer Raum angemietet bzw mit der Zeit ggf bei Bedarf erworben.


4. Zusätzliche Angebote

Zusätzlich ist der Verein Träger von Modellversuchen und Projekten zur inklusiven Beschulung von autistischen Kindern im Bildungsbereich.


5. Personal

Das Personal des Trägers kann aus ehrenamtlichen Mitarbeitern, Psychologen, Heil- und Sozialpädagog_innen/Sozialarbeiter_innen (mind. mit B.A.-Abschluss), Rehabilitationspädagogen, sowie Erzieher_innen und Referenten des Peer-Supports gebildet werden.


6. Kooperation und Mitwirkung

Es besteht eine sehr enge Kooperation und Rückkopplung mit dem Vorstand des Vereins im Sinne von Partizipation der Interessenvertreter der Kinder, was als zentraler Aspekte der Arbeit des Vereins gilt. Hierfür werden Kontakte auf UN-Ebene, sowie Bundesebene gepflegt. Darüber hinaus kooperiert der Verein v. a. mit den begleitenden Fachkräften der Kinder (Diagnostizierende Psychiater) und kann auf die Ansprechpartner seines Spitzenverbandes, der AWO, zurückgreifen.


7. Dokumentationssystem

Entsprechend den festzulegenden Qualitätszielen und Schlüsselprozessen erfolgt die Dokumentation neben der inhaltlichen, kontinuierlichen Verlaufserfassung in Form von Entwicklungsberichten, sowie Protokollen von jedem Termin.


TEIL C - LEISTUNGSANGEBOT


1. Altersgruppe

Die Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren; ggf. fallen auch noch junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren unter die Zielgruppe (vgl. § 41, Abs. 1), sowie Erwachsene Familienmitglieder.


2. Zielgruppe, u. a. Aufnahme- und Ausschlusskriterien






3. Pädagogische Aufgabe


a) Ziele

Das Hauptziel der Arbeit des Vereins White Unicorn e. V. ist es, Inklusion für Autisten jeglichen Alters in allen Lebensbereichen möglich zu machen. Barrierefreiheit steht in der Sozialraumgestaltung im Vordergrund. Im Einzelnen beinhaltet dieses Ziel vor allem im Sinne von Diversität, also Vielfalt, sowohl sensorischen (Neurodiversität), als auch sozialen und damit schlussendlich gesellschaftlichen Barrieren entgegenzuwirken (soziales Behinderungsmodell).






Alle individuell für die Kinder erarbeiteten pädagogischen ambulanten Angebote des Vereins, die sich nach dem Hilfeplangespräch im Einsatz als sinnvoll und notwendig heraus kristallisieren bieten demnach Unterstützung beim Hinwirken auf eine inklusive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und berücksichtigen. Es gilt dem übergeordnet als Prinzip die Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen zu erfassen, weshalb ein weiteres Ziel genannten Punkten hinzu zu fügen ist:


Peer Beratung durch erwachsene Autisten zur Erfassung der Lebenswirklichkeit der Heranwachsenden


b) Pädagogisches Leitbild

Der Verein White Unicorn e. V. versteht Autismus (nach Walker 2015) als eine genetisch bedingte menschliche neurologische Variante. Autismus ist ein Entwicklungsphänomen, was bedeutet dass es im Mutterleib beginnt, es angeboren ist und während der gesamten Lebensdauer einen tiefgreifenden Einfluss auf die Entwicklung auf verschiedenen Ebenen hat. Autismus verursacht charakteristische, untypische Arten des Denkens, der Bewegung, der Interaktion, sowie der sensorischen und kognitiven Verarbeitung.


Pathologische Betrachtungsweisen von Autisten, wie sie die derzeitigen Klassifikationsschemata zu Grunde legen, lehnt der Verein grundsätzlich ab. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Betrachtungsweise des Vereins darauf, dass Behinderung durch Barrierelast im Umfeld der Autisten entsteht und es von daher Barrierefreiheit bedarf, die einen sogenannten Ruhezustandes ermöglicht, was die Entwicklung von Resilienz (Widerstandsfähigkeit) und damit Lebensqualität fördert. Auf diesen Ruhezustand und damit auf die Entwicklung von Resilienz soll mit allen Angeboten des Vereins hingewirkt werden. Dieser steht im Zentrum unseres Verständnisses von Autisten. Aufgrund der derzeitig vorherrschenden Barrierelast für Autisten sind die Angebote in der Art und Weise konzeptioniert, dass einer bereits vorhandenen Traumatisierung durch entsprechende Methoden und die Gestaltung des Umfeldes entgegengewirkt werden kann, sowie eine gesunde Entwicklung unter Anerkennung der Verschiedenheit ermöglicht wird.


c) Fachliche Ausrichtung und methodische Grundlagen

Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Bedürfnisse der Autisten. In erster Linie geht es uns also darum, gemeinsam mit den Bezugspersonen ein autistenfreundliches Umfeld zu schaffen, um Raum für jegliche Entwicklung zu gewährleisten, durch Förderung eines Ruhezustandes sowie Selbstwirksamkeit. Hier gilt es sicher zu stellen, dass sich Resilienz bilden kann, was zum Pädagogischen und in der Hilfestellung auch im Therapeutischen begleitet wird. Als Anleitende im Sinne der Peer-Beratung ist es eine zentrale Aufgabe der erwachsenen Autisten, ein entsprechendes Verhalten und Agieren in der Gesellschaft vorzuleben und in der Interaktion mit Nicht-Autisten als Vorbild zu dienen. Dabei begleiten wir beraterisch sowohl die autistischen Kinder als auch deren Eltern, Lehrer und andere Bezugspersonen, wie auch die Einrichtungen, damit sie ihrem Bildungs- und Betreuungsauftrag nachkommen können.


Die Vermittlung von Empathie gegenüber den autistischen Kindern und Jugendlichen und Wissen über ihre dadurch bedingte Art der Wahrnehmung und zu sein setzt aus unserer Sicht schließlich Handlungssicherheit in Bezug auf die Erfüllung der Bedürfnisse des einzelnen Autisten vorraus. Besonders wichtig in unserer Arbeit ist uns deshalb, eine große Lebensnähe und Alltagsorientierung herzustellen, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als uneingeschränkte Teilhabe und –nahme an allen Aktivitäten des menschlichen Lebens möglich zu machen. Grundsätzlich richten wir unsere Arbeitsweise nach den Grundsätzen des Potentialentfaltungsprinzips aus, das sehr deutlich das inklusive Gedankengut in sich trägt.


 Aufgrund der Barrierelast, der die meisten Autisten ausgesetzt sind, gilt es v. a. in der Kommunikation einen besonders achtsamen Umgang zu pflegen, wie es in der gewaltfreien Kommunikation gegeben ist. Um die individuelle Kommunikationsweise entfalten zu können, ist eine barrieren-sensible, autistenfreundliche Umgebung Voraussetzung.


Die pädagogische Begleitung unterstützt:




Die Betreuung beinhaltet die Methodik nach folgenden Förderkonzepten:


Ziele in der Kommunikation

- Das Umfeld handelt für das autistische Kind unterstützend, selbstbewusst die ihm zu eigene Kommunikationsweise anzuwenden. Hierdurch wird Pathologie im Sprachbereich vermieden und Resilienz kann erworben werden. Unsere Grundannahme ist es, dass ein jedes Kind kommuniziert.

Förderung durch: Umfeld muss lediglich den Raum anbieten, sich im geschützten Rahmen individuell in der Kommunikation zu entfalten und ist von daher barrierensensibel zu gestalten.

- Resilienz in der Kommunikation, seine Bedürfnisse klar zu formulieren und zu vertreten. Die Kinder sind als authentisch kommunikative Wesen anzunehmen.

Förderung durch: Individuelle Grenzen und persönliche Bereiche sind im Außen wie für den Inneren Dialog als Schuztraum zu wahren.

- Ein positives Selbstkonzept, durch Einschätzung von sich, dem Körper, den eigenen Fähigkeiten, Selbstbewusstsein und Vertrauen in sich Selbst.

Förderung durch: Man richtet die Aufmerksamkeit darauf, was dem Kind wichtig ist. Die kommunikative Interaktion ist im Sinne der Gütekraft zu gestalten. Gütekraft beinhaltet sowohl Entwicklung und Anwendung gewaltfreier Aktionen als auch immer eine Entscheidung für einen Wert (Gerechtigkeit, Freiheit usw.) sowie die Verantwortung des Einzelnen, wertbegründete Entscheidungen zu treffen und die Folgen dieser Entscheidungen zu tragen. Das erfordert Mut, "soul force", das Wirken einer Kraft. Sie wird durch eine Reihe von Eigenschaften charakterisiert, die Haltung, Lebensweise, Beziehungen, Aktionen, Handlungen und Kommunikation bestimmen: geduldig, konstruktiv, kreativ, aktiv und offensiv, verändernd, gerecht, vielfältig, wahrhaftig, nicht verletzend, prozesshaft, selbstbestimmt, freiwillig

- Durch die Entwicklung des Selbst entsteht auch ein Bedürfnis danach mit Achtung und Respekt, im Rahmen der Menschenwürde behandelt zu werden, so dass die Kinder ihre eigene Empfindungen, Gefühle und Befindlichkeiten wahrnehmen können.

Förderung durch: Es gilt die Kommunikationsweise der Kinder zu entdecken und die ihre Art und Weise der Kommunikation anzunehmen

- Um selbstsicher zu kommunizieren, gilt es für die Umgebung, die Kinder darin zu bestärken, so sein zu können und zu dürfen, wie sie sind.


Förderung durch: Eine kindgerechte Umgebung ist notwendig mit der Möglichkeiten zur Kreativität, zum Spielen und Lernen, unter Beachtung bekannter Barrieren, die anhand von Beobachtungen und Gesprächen mit dem Kind, sowie den Eltern und/oder anderen Bezugspersonen bei jedem Kindheraus gefunden werden können. Ursachen die dem entgegen stehen können auf diese Weise leicht behoben werden. Die Fähigkeit zum Optimismus, Selbst sein zu können und zu dürfen, kann nun dadurch gefördert werden, da das Kind in seinem So-Sein angenommen wird. Das Kind kann somit lernen, dass es realistisch ist, dass ihm zugehört wird, egal wie es etwas mitteilt. Das ist aus unserer Sicht wichtig, um Selbstvertrauen zu stärken, positives Selbstempfinden erleben zu können und Kommunikation verbal wie nonverbal zuversichtlich anzuwenden.



Auf die Schule übertragen bedeutet dies, dass es ein barrierensensibler Ort ist, der Sicherheit vermittelt. Sicherheit auch vor allem im Bereich des emotionalen Gleichgewichtes in Zusammenarbeit mit den Familien. Es ist für die Entwicklung elementar, dass dies geschehen kann. Durch die notwendige Zeit, die das autistische Kind benötigt für die Aufgaben, ohne Druck, durch einen individuellen Lernstil, der dem Denken, Fühlen und Handeln dem Kind enstpricht, in Gemeinschaft der Klasse, von empathischen Menschen umgeben, durch den Lehrer Begleitet das Abenteuer Wissen, die Welt zu entdecken und zu erleben, ensteht die Möglichkeit des Lernens. 



Wenn autistische Kinder und Jugendliche lernen, sich besser abzugrenzen, dann entwickeln sie Resilienz: (in der Kommunikation, des Lernens sowie seelischen und körperlichen Gesundheit bedarf aber genau dies.) Die Achtsamkeit auf sich selbst, die Fähigkeit, sich der Zusammenhänge bewusst zu werden, Barrieren zu erkennen und Lösungen für Probleme zu finden und pathologischen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Siehe: Angst vor Autonomie, Psychoanalytiker Arno Gruen, Autonomie-Training, Medizinsoziologe Ronald Grossarth-Maticek , Resilienz-Training, Psychiater Dr. Langlotz


Das hindert sie daran, ihr eigenes Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen und Einsichten zu gestalten. Sie leben nicht selbst-bestimmt – autonom - sondern fremdbestimmt. Das macht Stress, führt in Beziehungen zu Konflikten, die unterdrückte Wut richtet sich gegen sich selbst oder destruktiv gegen andere. Oft ist bereits hier eine tiefe Traurigkeit, Sinnlosigkeit des Lebens gegenüber und auch Selbstverletzungen zu beobachten, denn diese Kinder und Jugendlichen wissen nicht, warum das so ist. Sie sind zu klein, sie bedürfen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit ihnen, um zu lernen wie sie diesen mit sich selbst hegen können.

Lösungsstrategien
- Selbstbestimmtheit 

- gesunde Distanz (Abgrenzung) gegenüber Anderem,
- einen eigenen inneren Raum, um eine
- Verbindung mit dem Eigenen (Wahrnehmung, Gefühle, Bedürfnisse) zu haben. 

- Dann wird es möglich, sein Leben mehr nach eigenen Überzeugungen und Bedürfnissen zu gestalten. Das führt zu mehr 

- Gelassenheit, Zufriedenheit, 

- Achtung für sich selbst - und Andere!
- Konfliktfähigkeit. Und es stärkt die 

- Resilienz, es 

- schützt vor Mobbing. 



d) Vernetzung/Umweltorientierung

Die individuellen Lebenswelten des Kindes sowie der Familien ist für uns vorrangig zu betrachten und unter inklusiven Grundsätzen anzuschauen.


4. Dauer unter besonderer Maßgabe des § 36 SGB VIII )

Viele autistische Kinder leiden bereits jetzt unter den Folgen von Barrierelast. Es kann nur individuell betrachtet werden, wie lange ein jedes Kind dafür benötigt, um sich von den Folgen erholen und wieder ein aktiver Teil der Gemeinschaft werden zu können. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass solche Prozesse längerfristig anzulegen sind, bis ein inklusiver Bildungsabschluss erworben wird. Es sollte aber individuell entschieden werden wie lange eine Hilfe zeitlich angelegt werden soll.


5. Leistungen


a) Inhalte, Umfang und Struktur der Leistung (Beschreibung der Betreuung, Förderung oder andere Hilfeleistungen, Platzzahl, Gruppengröße)

Durch den Einsatz von Hilfen durch White Unicorn e. V. soll die Barrierelast, die auf das autistische Kind einwirkt, soweit als möglich reduziert werden, damit ein sogenannter Ruhezustand erreicht und das Stresslevel gesenkt werden, sowie sich damit Widerstandskraft entwickeln kann. Dadurch können Handlungskompetenzen erworben werden, die für ein selbstbestimmtes Leben von Nutzen sind.


Zentrale Aspekte dafür sind:









 

b) Personelle Ausstattung (Stellenzahl, Qualifikation)

Die Angebote über die Jugendhilfe werden von Pädagog_innen (mind. mit B.A.-Abschluss), Therapeut_innen und Erzieher_innen mit entsprechender fachlicher Ausrichtung und der grundlegenden Fähigkeit, mit den Autisten als Mitglied des Interessenverbandes im Sinne des Peer Counseling zusammenarbeiten zu wollen, umgesetzt werden. Darüber hinaus bedarf es dem Wunsch nach beständiger Fort- und Weiterbildung, die durch den Träger unterstützt werden.


c) Betriebsnotwendige Anlagen und Investitionen, sächliche Ausstattung, Standort, räumliche Gegebenheiten

Die Angebote finden entweder ambulant im direkten Umfeld des Kindes, über Fernunterlagen, Fernschriftliche Kommunikation, Telepräsenz und/oder in den Räumlichkeiten vom White Unicorn e.V. statt.


d) Supervision, Beratung, Fortbildung


Intern

Durch die Qualifikationen der pädagogischen Leitung, sowie des Peer Counselings durch die erwachsenen Autisten sind die interne Supervision und das Coaching der zukünftigen Mitarbeiter_innen gewährleistet. Darüber hinaus werden regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Beratung, sowie interne Weiterbildungen dazu beitragen, die Mitarbeiter_innen fortwährend in ihrer Arbeit zu qualifizieren.


Extern

Selbstreflexion im Hinblick auf die eigene Arbeit zu schulen und Entlastung zu finden wird durch externe Begleitung der Mitarbeiter gewährleistet. Fortbildungen werden mit den Mitarbeitern abgestimmt, sind zur Qualitätssicherung allerdings fester Bestandteil dieser.


e) Dokumentation







TEIL D - QUALITÄTSENTWICKLUNG DES LEISTUNGSANGEBOTES

Entwicklung von Prozessqualität beginnt anhand des Aufnahmeverfahrens/Beginn der Hilfe. Ziel Transparente Darstellung des Angebotes, sodass Eltern, Kinder und Jugendliche und Institutionen dies als adäquate Hilfe für sich erkennen und wahrnehmen möchten. Umfassende Informationsvermittlung für Eltern einschließlich Vermittlung des Kontaktes zum Jugendamt, damit die Hilfe zeitnah beginnen kann.








Die Entwicklung von Strukturqualität erfolgt anhand Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung. Ziel Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung Maßnahmen und Verfahren zur Zielerreichung:






Entwicklung von Ergebnisqualität bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Ziele. Die mit der Hilfeplanung erwünschten Ziele werden in dem vereinbarten Zeitraum erreicht. Entwicklungs- und Veränderungsprozesse bei den Kindern und Jugendlichen werden im laufenden Hilfeprozess berücksichtigt.


Maßnahmen und Verfahren zur Zielerreichung




Kriterien für die Zielerreichung