Kulturelle Aspekte
“Der Autismus an sich ist keine Hölle. Die Hölle entsteht erst durch eine Gesellschaft, die sich weigert, Menschen zu akzeptieren, die anders sind als die Norm oder diese Menschen zur Anpassung zwingen will." (O'Neill 2001, S. 71)
Autismus ist auch ein kulturelles Konstrukt. In einer Kultur, die „Anderssein“ als Defekt definiert, wird Verhalten zum Problem erklärt. Nur in einem solchen System existieren „Autist:innen“ als pathologisierte Gruppe [1].
Da autistische Menschen neurobiologisch auf spezifische Rahmenbedingungen angewiesen sind, um gesund aufzuwachsen, ist die Gestaltung eines Universellen Designs [2] unumgänglich.
Was wir unter Autismus-Teilhabe-Kultur verstehen
Autismus beschreibt Menschen mit einer hochempfindsamen, eigenwilligen Reizverarbeitung. Diese biologische Ausstattung führt zu einer Wahrnehmung und Struktur des Denkens, die sich deutlich von der Mehrheit unterscheidet.
Vielfalt & Neurodiversität Bisher ist das Prinzip der Diversität [3] unzureichend umgesetzt. Während biologische Vielfalt als schützenswert gilt, wird die neurobiologische Variation [4] oft noch als Fehler betrachtet. Die Behinderung entsteht erst durch die Barrieren [6] einer auf die Mehrheit zugeschnittenen Umwelt [5]. Eine echte Teilhabe-Kultur schafft Umgebungen, die eine gesunde Entwicklung ohne Anpassungszwang garantieren.
Wandel der Gesellschaft Gesellschaft und Kultur sind veränderbar. Inklusion bedeutet, Barrieren so weit abzubauen, dass das Universelle Design zur Norm wird. Dann muss nicht mehr über „Autisten“ oder „Inklusion“ gesprochen werden, weil das System bereits alle einplant. In der aktuellen Übergangsphase zwischen Leid und Pride gestalten Autist:innen diesen Entwicklungsprozess maßgeblich mit.
Bio-Diversität
(Beitrag in Zusammenarbeit der ESH mit dem White Unicorn e.V.)
Am 29. Dezember 1993 trat die UN-Biodiversitäts-Konvention [1] in Kraft. Schwerpunkt dieses geschaffenen Rechts sind Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, die als wichtige Grundlagen für das menschliche Wohlergehen gelten. In der Zerstörung und Zerstückelung von Lebensräumen wird die weitaus größte Gefahr für die biologische Vielfalt auf der Erde gesehen. Dieser für Lebensräume dringend erforderlich gehaltene Schutz beinhaltet auch, dass Menschen, die Minderheiten angehören, ihre ureigene und artengerechte Entwicklung nehmen können dürfen.
Der Lebensraum für die Minderheit der Autisten wird in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr durch Barrieren eingeschränkt, weil Mehrheiten falsche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Bedürfnisse treffen und meinen, sie in für geeignet gehaltene Lebensformen führen zu müssen. Autisten (von denen weltweit nach UN-Schätzung: weltweit 67 Millionen leben), begehren seit Jahren gegen Patholgisierung und Stigmatisierung ihrer individuellen Art auf und klagen ihr Recht auf ein artgerechtes Leben ohne Barrieren ein.
Ihre Forderung ist, dass an die Stelle von Pathologisierung und Stigmatisierung dringend geeignete Herangehensweisen treten müssen, die insbesondere autistischen Kindern schon früh in ihrem Leben eine barrierefreie Entwicklung ermöglichen. Sie sind individuelle Wesen, von denen sich viele jeglicher Gleichmachung entziehen müssen, um gesund zu bleiben und die in einem geeigneten Umfeld frohe Menschen werden können.
Ziel muss werden, diese Individualität - nicht zuletzt aus menschenrechtlichen Aspekten - zu respektieren und das Aufwachsen solcher Kindern flexibel zu begleiten und in individuellen Situationen den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Inklusion bedeutet, die Menschen - ohne Benamsung und Einteilung in Kataloge der Patholgie und Überstülpung von Behinderungsmodellen - in ihren wirklichen Bedürfnissen ernst zu nehmen und von fehlgeleiteten Mehrheitsmeinungen zu entlasten. Kathegorisierungen mit persönlicher Behinderungszuweisung, um z.B. Gelder und Hilfen gewährt zu bekommen, sind einzustellen und erforderlichenfalls in anonymisierende Sachleistungen umzuwandeln, die ein selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft ermöglichen.
Diese Vorgehensweise würde die Verschiedenheit von Autisten im Sinne der Wahrung der Vielfalt menschlichen Seins gemäß den Anforderungen an universelles Design wahren.
Einzelnachweise
[1] COLIN MÜLLER: http://autismus-kultur.de/autismus/autipedia/autismus.html
[2] UN BRK: https://www.behindertenrechtskonvention.info
[3] Die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity CBD) - 1992
[4] Jaarsma / Welin: Autism as a Natural Human Variation: Reflections on the Claims of the Neurodiversity Movement. Linköping University, 2014
[5] Nick Walker: Julia Bascom (Hrsg.): Loud Hands: Autistic People, Speaking. The Autistic Press, Washington, DC 2012