Hindernisse überwinden
Teilhabe zu erlangen, gleicht oft einem „Kampf gegen Windmühlen“. Da echte Inklusion in Deutschland noch immer an bürokratischen Hürden scheitert, braucht es Zähigkeit und den unbedingten Willen, für sich selbst einzustehen.
Nichts symbolisiert diese Sprungkraft und Beweglichkeit besser als eine Katze. Unsere Jugendgruppe hat daher ein eigenes Logo für den Bereich Teilhabe entworfen:
„Assassin’s Kitten“
Es steht für die Stärken, die uns Autist:innen ausmachen:
Loyalität
Ausdauer
Authentizität
und Kampfgeist
Viel Erfolg dabei, Hindernisse zu überwinden!
Teilhabe ist ein Menschenrecht – keine pädagogische Gefälligkeit
Unser Ziel:
Die konsequente Umsetzung von Inklusion für autistische Kinder und Jugendliche.
Wir setzen uns für die Anerkennung von Teilhabeleistungen ein.
Wofür wir einstehen:
Daheim statt Heim: Gegen vollstationäre Unterbringung.
Akzeptanz statt Vorwurf: Autismus ist kein Erziehungsfehler.
Vielfalt statt Pathologie: Weg vom medizinischen Defizitmodell.
Segregation und Pathologisierung sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar.
Deshalb sammeln wir Spenden, um über die Rechtslage aufzuklären und diese mit spezialisierten Rechtsanwälten gerichtlich durchzusetzen.
© Klaus D. Wolf, zu sehen ist Stephanie Fuhrmann, Projektmanagerin im White Unicorn e.V., vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München
Einer für alle - alle für einen!
Unsere Forderung: Teilhabe ist kein Erziehungsfall
Landesweit wird Autismus fälschlicherweise als „Erziehungsschwierigkeit“ (SGB VIII) eingestuft. Wir fordern die Anerkennung der Rechtsgrundlage des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe).
Diagnose statt Unterstellung: Autistisches Verhalten ist kein Erziehungsfehler und keine Kindeswohlgefahr. Das ist wissenschaftlich belegt.
Schule statt Heim: Es ist Aufgabe der Jugendhilfe, Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, anstatt Kinder in vollstationäre Heime oder Sonderschulen abzuschieben.
Kein „tragischer Einzelfall“: Die systematische, ungerechtfertigte Unterstellung von Kindeswohlgefahr und Ausgrenzung autistischer Familien ist ein strukturelles Problem von hohem öffentlichem Interesse.
Laufende Verfahren & Kritik an den Rahmenverträgen/Leistungen
Rechtsgrundlage: Wir führen aktuell Beschwerde- und Widerspruchsverfahren. Wir lehnen Hilfen nicht ab – wir lehnen die falsche Rechtsgrundlage ab. Leistungen der Jugendhilfe (z. B. Fernschulen, Privatschulfinanzierungen, Assistenzleistungen, Behindertentechnologie, Begleithunde etc.) müssen als Teilhabeleistung aufgrund der ärztlich bestätigten Behinderung erbracht werden, nicht als Maßnahme bei Erziehungsversagen.
Das strukturelle Problem: Das aktuelle System (Jugendhilfe/Eingliederungshilfe) ist darauf ausgelegt, ein „Problem“ – „Autismus“ – zu reparieren, entweder aufseiten der Erziehung oder des Kindes. Wenn das System aber die Existenzweise (Autismus) selbst als das Problem definiert, kann jede „Hilfe“ innerhalb dieses Systems nur scheitern oder Schaden anrichten.
Wir sammeln Spenden! 🦄🙏🌈
Verwendungszweck
Wir unterstützen Verfahren, in denen Eltern Teilhabeleistungen anstelle von Segregation einklagen. Wird ein Fall gewonnen, kommt das Geld des Verfahrens, sowie überzählige Spenden nur unserem Satzungszweck gemäß zu Gute.
Jede Spende hilft! - Vielen Dank!
Bild: © Klaus D. Wolf, zu sehen ist Stephanie Fuhrmann, Projektmanagerin im White Unicorn e.V., vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München