Unser Ziel
Wir setzen uns für die Anerkennung von Leistungen zur Teilhabe ein. Das hilft vielen Familien mit behinderten Kindern, insbesondere Kindern und Jugendlichen aus dem Autismus-Spektrum.
Auf unserer Website findet ihr unter Teilhabe und den Unterpunkten Antworten zu folgenden Fragen:
warum möchte der White Unicorn e.V. Heime abschaffen? (Daheim statt Heim)
warum möchte der White Unicorn e.V. abschaffen, dass es als Kindeswohlgefahr und somit Erziehungsfehler per se betrachtet wird, wenn Eltern autistische Kinder haben?
warum möchte der White Unicorn e.V. eine Kultur der Vielfalt als Teilhabe anerkannt haben und Pathologisierung abschaffen?
Es ist nicht neu, dass der White Unicorn e.V. sich eindeutig für Teilhabe und gegen Segregation positioniert.
Neu ist, dass wir Spenden sammeln und öffentlich informieren, mit Rechtsanwälten die wir durch die Spendensammlung finanzieren die Position pro Inklusion zu stärken.
gegen vollstationäre Unterbringung = Heime
gegen die Betrachtung von Autismus als Erziehungsfehler
gegen Pathologisierung von Autisten (medizinisches Behinderungsmodell)
Diese drei sind mit den Menschenrechten, der UN-Behindertenrechtskonvention und Teilhabe von Autisten unvereinbar.
Einer für alle - alle für einen!
Die Forderung
In vielen Fällen landesweit, wird das Gesetz der Hilfen zur Erziehung herangezogen, obwohl es eigentlich um Teilhabe geht. Die Einschlägigkeit des Neunten Buch des Sozialgesetzbuches, SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist anzuerkennen.
Die Beschwerde richtet sich gegen das Problem, dass aufgrund autistischen Verhaltens der Kinder Familien Erziehungsschwierigkeiten unterstellt werden. Damit werden die Handhabe der Ämter, wie z.B. Jugendämter, sehr groß, da die einzige Möglichkeit an Hilfen zu kommen derzeit nur über die Hilfen zur Erziehung bei Kindeswohlgefahr ist.
Anerkennung von Diagnosen als Berechtigung zu Teilhabe an Schule
Wenn aber ein autistisches Kind diagnostiziert ist, geht es nicht um Kindeswohlgefahr durch Erziehungsfehler. Das ist wissenschaftlich längst gefestigt erwiesen. Das Ziel des Verfahrens ist, die Rechtsgrundlage für die gewährte Hilfe im Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung zu sehen.
Schule muss Schule bleiben!
- nicht vollstationäre Unterbringung werden
Es ist Aufgabe der Jugendhilfe Bildung zu ermöglichen und somit Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende (Hoch-) Schulbildung & Ausbildung für einen Beruf zur Förderung von Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Kein tragischer Einzelfall
- Es braucht Öffentlichkeit
Trotz Verschiedenheit der Autisten & Familien, sind es keine "tragischen Einzelfälle". Es ist von öffentlichem Interesse. Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind zu gewähren, anstelle von Sonderschulen und Ähnlichem.
Laufende Verfahren
Derzeit sind Beschwerde- & Widerspruchsverfahren offen. Der Widerspruch gegen die Gewährung der Hilfe richtet sich nicht gegen Gewährung von Hilfen an sich. Der Widerspruch richtet sich gegen die Heranziehung des Kinder- und Jugendhilferechts, welches allgemeine Rechte bei Kindeswohlgefahr betrifft.
Leistungen sind aber nach den Bestimmungen der Teilhabeleistung zu erbringen aufgrund vorliegender, ärztlich bestätigter, seelischer Behinderung autistischer Kinder.
Wir sammeln Spenden! 🦄🙏🌈
Verwendungszweck:
Wir unterstützen Verfahren, in denen Eltern Teilhabeleistungen anstelle von Segregation einklagen. Wird ein Fall gewonnen, kommt das Geld des Verfahrens, sowie überzählige Spenden nur unserem Satzungszweck gemäß zu Gute.
Jede Spende hilft! - Vielen Dank!
Bild: Stephanie Fuhrmann, Projektmanagerin im White Unicorn e.V., vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München