Eingliederungshilfe für autistische Kinder

EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR AUTISTISCHE KINDER

Voraussichtlicher Beginn ab 2020

Modellprojekt zur inklusiven Beschulung autistischer Kinder an Regelschulen durch Barrieren-sensible Schulgestaltung in Kooperation der Verwaltungsbereiche

Schule, Jugendhilfe und dem Träger White Unicorn e.V.

für das Land Berlin

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

TEIL A TRÄGER

A – 1. Name: White Unicorn - Verein zur Entwicklung eines autistenfreundlichen Umfeldes e.V.

A – 2. Rechts-/Organisationsform: Eingetragener Verein VR34973B, Gemeinnützig

A – 3. Grundsätzliches Selbstverständnis: Interessenverband

A – 4. Leistungsspektrum:

  • die Erziehung, Volks- und Berufsbildung

  • Förderung der Jugendhilfe SGB-VIII §35a

  • Wissenschaft und Forschung

  • die Förderung des Wohlfahrtswesens

A – 5. Einrichtungen/Dienste:

In dieser Leistungsbeschreibung insbesondere die Eingliederungshilfe für autistische Kinder. Modellhaft für dieses Konzept ist:

  • Das Referat Peer-Support in einem Co-Team mit einem Inklusionsassistenten, der den Bereich Schule ebenso wie Kinder- und Jugend umfasst. Die Referenten sowie Fachkräfte arbeiten derzeit bis zur Installation des Modellprojektes im Ehrenamt. Die Begleitung findet somit als Hilfe am Kind, der Eltern und Fachkräfte bis hin zur barrieresensiblen Schulgestaltung statt.

  • Maximale Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Beschulung von Kindern, die behindernden Umständen gegenüberstehen. Reduzierung der Barrieren so weit, dass eine Beschulung über eine Fernschule zu Hause sowie Remote ins Klassenzimmer akzeptiert wird.

A - 5.1. Organigramm

(Dieses Organigramm dient als Link zu einem größeren Bild, das sich bei einem Klick darauf öffnet.)

TEIL B EINRICHTUNG/DIENST

B – 1. Art der Einrichtung/des Dienstes(inkl. Organisationsform), gesetzliche Grundlagen

Der White Unicorn e.V. arbeitet nach folgenden Paragraphen

SGBVIII §35a: Die Eingliederungshilfe gilt für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Zur Bestätigung dessen hat durch eine*n Kinder- und Jugendpsychiater*in eine Stellungnahme zu erfolgen, die Hilfe erfolgt ambulant.

Der Träger erfüllt sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zur inklusiven Teilhabe im Sozialraum inc. Lebensraum Schule (Sozial/Bildung), als auch den erzieherischen Bedarf. Die Leistung wird in ambulanter Form erbracht. Entsprechend qualifizierte Mitglieder des Vereins erbringen diese Leistungen im Sinne der autistischen Kinder in der Tätigkeit als Interessenvertreter des Wohlfahrtwesens. Kinder und jugendliche Autisten haben aufgrund der beständigen Bedrohung durch Barrierelast behindert zu werden, Anspruch auf eine spezifische Hilfe.

B – 2. Rahmenbedingungen inkl. Gesamtplatzzahl

Es ist für Autist*innen sehr wichtig die Rahmenbedingungen autistenfreundlich zu gestalten, so dass sie Barrieren abbauen und Teilhabe im Sozialraum (Schule/Familie/Gesellschaft) ermöglichen. Das Modellprojekt dient der Entwicklung eines autistenfreundlichen Umfeldes und wird durch eine universitäre Kooperation begleitet.

Der White Unicorn bietet folgende Module an:

  • Modul Fernschule/Bewegtes Lernen in Kooperation mit einem Anbieter von Fernschulangebot mit ZFU-Zulassung

  • Modul Telepräsenzsystembegleitung Konferenzsystem von der Schulklasse des Schülers aus in einen eigens eingerichteten Lernraum der Stille in vertrauter Umgebung zu Hause

  • Modul Begleitung der Lernräume der Stille (Bewegung, Ruhe, Kreativität) an Schule selbst

  • Modul Regionale Fortbildung durch das Co-Team

Alle Module zur Barrierensensiblen Schulgestaltung werden durch das Co-Team begleitet:

In der Begleitung ist eine Beratung der Familien, Bezugspersonen, Fachkräfte, Verwaltungsmitarbeiter u.A. enthalten. Die Gesamtplatzzahl ist abhängig vom Bedarf in den Bezirken. Die Mitarbeiter*innen und Räume werden in Qualifizierung und Anzahl dem Bedarf angemessen gewählt, den Rahmenbedingungen entsprechend.

B – 3. Räumliche und bauliche Voraussetzungen

Es befindet sich am künftigen Vereinsstandort ein Vereinsraum, der mit Arbeitsmitteln ausgestattet ist, damit Mitarbeiter*innen dort ihre Bürotätigkeiten verrichten, sowie eine Beratung und Sitzung durchführen können. Um zu lernen, wie der Lebensraum und Sozialraum unter Beachtung von Barrieren geschieht, sind von den Begleitenden Personen die Barrieren selbst zu beachten, die für Autisten existieren können.

B – 3.1. Barrierensensible Sozialraumgestaltung im Räumlichen

Notwendige Voraussetzungen an Schulen zur Teilhabe (räumlich/organisatorisch), wenn auf einen Schwerpunkt des Fernschulmaterials verzichtet werden soll:

  • Speisesaal (Speiseräume) bedarfsgerecht (barriereregulierbar)

  • Klassenräume der Schule bedarfsgerecht ausgestattet

  • Gebäude als Gesamtes mit Gewährleistung einer Regulierbarkeit der Barrieren

  • Klassenstärke generell 20 Kinder pro Klasse (max. 2 autistische Kinder pro Klasse)

Insbesondere sind folgende Barrieren im räumlichen zu beachten:

  • Bewegte Objekte: um bewegte Objekte zu vermeiden können die Jalousien vor Fenstern bei Bedarf geschlossen werden, Menschenmassen kann ausgewichen werden, bei Wind können Innenbereiche aufgesucht werden uvm

  • Grelles Licht: die Lampen sind wählbar. LEDs als dämmrige Beleuchtung wählbar, ebenso wie intensive Beleuchtung durch eine Deckenlampe, das Tragen einer Sonnenbrille ist immer zu gewähren, da nur der Heranwachsende selbst beurteilen kann, ob es ihm zu hell ist

  • K.O.-Muster: keine symmetrischen Muster wie Streifen oder Karos, um Handlungsunfähigkeit zu vermeiden. K.O.-Muster treten insbesondere auf bei Warnwesten, auf Schulunterlagen, Kleidung, in der Raumgestaltung uvm. Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit diesen K.O-Mustern umzugehen, sie schwächen grundsätzlich die kognitive Leistungsfähigkeit und meist auch Bereitschaft zur Leistung

  • Spiegelungen: um Reflexionen zu vermeiden muss immer die Möglichkeit bestehen Hochglanz-Flächen aus dem Weg zu gehen oder sie zu verändern, ebenso wie bei z.B. Wasser immer darauf zu achten ist und anderen Spiegelungen wie bei Einrichtung und Gegenständen

  • Starre Ordnung: Lernmaterial hat einen festen Platz damit Ordnung erhalten und Orientierung möglich bleibt. Es ist zu beachten, dass dieses „geordnete Chaos“ des Heranwachsenden sich drastisch von Starrer Ordnung unterscheiden kann. Auch wenn es im eigenen Empfinden nicht nachzuvollziehen ist, so ist dem Kind/Jugendlichen ein eigenes Ordnungssystem unbedingt zu gewähren

  • Hall: Schallvermeidung durch Teppiche, Sofa, Matratze, Stoffhöhlen uvm. In Außenbereichen ist z.B. in Schulinnenhöfen und beim Wechsel von akustischen Bereichen immer mit „Lärmwänden“ zu rechnen, die durch hallenden Lärm entstehen. Diese Barriere ist bekannt dafür sehr intensiv bis zu einem Nervenzusammenbruch (sog. Shutdown/Meltdown) erlebt zu werden

  • Pfeifende/Brummende Geräte: Verzichten auf Neonröhren und Trafos

  • Intensiver Geruch: gute Stoß-Lüftung der Räumlichkeit, in Außenbereichen zu vermeiden

  • Erzwungene Nähe: die Räume bieten genügend Platz um Ausweichen zu ermöglichen

  • Zugluft: keine Ventilatoren und Anderes oder eine Verpflichtung Plätze aufzusuchen, in denen der Wind „pfeift“

  • Zerstörung: wenig Veränderung in der Raumgestaltung und Belassen von Konstruiertem

B – 3.2. Räume für den Verein an Schule zur Realisierung sozialer Teilhabe

1 Raum 60 m² „Lernräume der Stille – Bewegungsraum“ (Bewegung)

1 Raum 30 m² „Lernräume der Stille – Ruheraum“ (Rückzug insb. Autistische Kinder)

1 Raum 50 m² „Lernräume der Stille – Kreativwerkstatt“ (Selbständige Aktivität)

Größenangabe als grobe Richtwerte, zur Besprechung mit dem Schulteam sowie Architekten.

Es handelt sich hierbei zwingend um Inklusive Räume für alle Schüler der Schule, barriereregulierbar gestaltet für autistische Kinder. Sie müssen allen Schülern gleichermaßen – unter Wahrung der Barriereregulierbarkeit – nutzbar sein.

B – 3.3. Technik (zur Fernschule) zur Sozialen und Bildungsteilhabe

  • Server für die eLearning-Plattform sowie das Video-Streaming

  • Notebooks (oder PCs) für die Schüler, die nicht direkt im Klassenraum anwesend sind

  • digitales Whiteboard zur Anzeige von Inhalten der eLearning-Plattform sowie interaktiven

  • Aufzeichnung von "Tafel-Bildern"

  • Rechner zur Ansteuerung des Whiteboards

  • Webcams zur Übertragung der remote beschulten Kinder sowie des Klassenzimmers

  • Monitor zur Darstellung der remote beschulten Kinder im Klassenraum (Telepräsenz)

  • Mikrofone mit Raumwahrnehmung für die Übertragung der Stimme des Lehrers sowie der

  • Schüler zum remote beschulten Kind

  • Internet-Anbindung

  • Scanner

B – 4. Zusätzliche Angebote

Zur Identifizierung von Barrieren für die schulische Teilhabe von Autist*innen ist eine Umfrage an Berliner Schulen vorgesehen, die auch den Themenbereich der Voraussetzungen für Technologie und andere Hilfsmittel enthält, zur Verhinderung von Behinderung. Die Erlaubnis der Durchführung an Schule sowie die Finanzierung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters des White Unicorn e.V., sowie die entsprechenden Arbeitsmittel sind Voraussetzung für diese Umfrage.

B – 5. Personal

Ein Team wird aufgebaut, wenn der entsprechende Bedarf gegeben ist. Die fachliche Kompetenz richtet sich nach den Rahmenverträgen aus. Es arbeitet in jedem Fall als Co-Team zusammen:

  • Inklusions-Assistent*in (Pädagogische Fachkraft)

  • Referent*in (Peer Support)

B – 6. Mitwirkung, Kooperation, Partizipation

B – 6.1. Mitwirkung

  • nach SGBVIII §75 Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Anbindung an die AWO als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

  • SGBVIII §78 Kooperation in Arbeitsgemeinschaften mit Schule, Kita, Psychiater und anderer, so dass die geplanten Maßnahmen zum Barriereabbau aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen (Mitwirkung in der bezirklichen AG 78 HzE/Familienförderung, Teilnahme an der bezirklichen Psychosozialen Arbeitsgruppe für Kinder und Jugendliche)

  • Die Anleitung, Beratung und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen nach § 73 ist gewährleistet

B – 6.2. Die Schule als Kooperationspartner

Die Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen werden individuell geschlossen. Mindestens wird diesem Vertrag die Begleitung durch die das Modul Fernschule/Bewegtes Lernen (B – 2.1.) zugrunde gelegt mit einer Verpflichtung zu weiteren Absprachen, um eine Schulanbindung zur Erfüllung der Schulpflicht mit Sozialer- wie Bildungsteilhabe langfristig absichernd barrierensensibel zu gestalten.

Bauliche Maßnahmen zur Reizregulation können im Sinne des Barriereabbaus umgesetzt werden, so dass ein Universelles Design angestrebt würde. Da dies derzeit nicht umgesetzt ist müssen Informations- und Kommunikationstechnologie angemessen der Barrieren, die behindern, sein. Auch nicht gesprochene Sprache ( z. B. Schrift oder Gebärden) müssen akzeptiert werden.

Eine Online-Beschulung ins Klassenzimmer mittels Telepräsenzsystem, Chat und Moodle würde sämtliche Kommunikationswege beinhalten, welche von Autisten genutzt werden zu kommunizieren. Die Verwendung des Fernschulmateriales zu Hause, ebenso wie in schulischer Umgebung in den Lernräumen der Stille, gewährleistet einen flexiblen Übergang der Lernumgebungen und Methoden – den individuellen Beeinträchtigungen an Bildungs- und Sozialer Teilhabe des Schülers entsprechend.

B – 6.3. Fernschulen als Kooperationspartner

  • Deutsche Fernschule

  • Flex Fernschule

  • bei Bedarf weitere Fernschulen für Kooperationsverträge

Die Fernschulen bieten Fernschulmaterial und eine nach ZFU-Zertifizierte Begleitung in der Verwendung dessen und der Realisierung von Tests sowie Prüfungen für die Schulabschlüsse der weiterführenden Schulen.

B – 6.4. Kooperationspartner Universität

Es werden durchgängige, wöchentliche Dokumentationen durch das Co-Team des White Unicorn e.V. verfasst, ebenso durch die beteiligten Kolleg*innen der Fernschule (Unterrichtsinhalte mit Bezug zu Bildungsstandards und Kompetenzbeschreibungen, parallel dazu Entwicklung und Fortschreiben des Förderplanes sowie Erfassung besonderer Beobachtungen und Erfahrungen). Es wird ein Austausch mit Professoren zur Gesamtdokumentation und Auswertung in Kooperation mit einer Universität zur Entwicklung barrierefreier Techniken zur Anbahnung einer sukzessive aufzubauenden inklusiven Beschulung gepflegt. Eine Erhebung von Möglichkeiten zur Beschulung von autistischen Schüler*innen im Land Berlin (statistische Erfassung plus Experteninterviews mit Schulleitungen und Lehrkräften zur Erhebung von Unterstützungsbedarfen der Schulen) ist ebenso geplant wie die Abfassung einer Expertise für die Beschulung autistischer Schüler*innen im Land Berlin.

B – 6.5. Partizipationskonzept

Die Handlungsempfehlung der bezirklichen Partizipationskonzepte geben eine verbindliche Orientierung vor. Wir sehen darin wesentlich eine Beteiligung der Minderheit "autistische Kinder" zu erwirken, so dass sie den gleichen Stellenwert erhält, wie es im demokratischen Mehrheitsprinzip ansonsten immer der Mehrheit obliegen würde. Parizipation bedeutet die Bedürfniswahrung aller, nicht nur den mehrheitlichen Gruppen, so dass auch die Bedürfnisse jener die unter behindernden Umständen leben somit nicht untergehen und nicht gehört werden.

B – 7. Dokumentationssystem

  • Beobachtungs, Sitzungs-, Terminprotokolle

  • Entwicklungsberichte

TEIL C LEISTUNGSANGEBOT

C – 1. Altersgruppe

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter inkl. Vorschuljahr und deren Eltern.

C – 2. Zielgruppe, u. a. Aufnahme- und Ausschlusskriterien

C – 2.1. Zielgruppe Autisten n.d. Intense-World-Theorie

Alle Autisten an Regelschulen welche Inklusion anstreben, die das Muster der Intense World Theorie (nach Henry Markram) aufweisen bedürfen dieses Angebotes. Es umfasst das gesamte Autismusspektrum. Dies bedeutet, die autistischen Kinder und Jugendlichen weisen ein „überempfindliches Gehirn“ auf, sodass die neuronalen Verbindungen schneller und intensiver auf sensorische Impulse reagieren. Dadurch werden mehr Impulse als durchschnittlich verarbeitet, sie werden besser gespeichert und detaillierter erinnert. Diese Hyper-Funktionalität des Wahrnehmens, der Aufmerksamkeit und des Erinnerns führt bei jedem autistischen Kind zu unterschiedlichen Auswirkungen und individuellen neuronalen Mustern. Eine Barrierensensible Schulgestaltung ist bei diesen Heranwachsenden unabdingbar, damit ein Zustand der körperlich, seelisch und geistigen Beeinträchtigung vermieden werden kann, da es sich auf kognitive und körperliche Bereiche bei Überlastung ebenso auswirken kann, wie die Bedrohung durch seelische Behinderung existiert.

Aus der „Intense World Theory“ ergibt sich als Grundbedingung, dass für AutistInnen unbedingt bis zum Alter von sechs bis acht Jahren eine Umgebung zu schaffen ist, die Vertrautheit, Ruhe, Überschaubarkeit und Vorhersagbarkeit bietet, damit positive Lernprozesse und eine positive Entwicklung in der so genannten sensitiven Phase überhaupt stattfinden können, also eine barrierefreie Umgebung. Auch nach dem sechsten bis achten Lebensjahr müssen auf neuronal passende Umgebungen und Situationen geachtet werden.

Auch darf kein Unterschied gemacht werden, ob sich das Kind autodidaktisch sämtliches Wissen über Fernschulmaterial anzueignen vermag oder einer intensiven pädagogischen Begleitung ggf auch durch Folgen aufgrund von Überlastung ( wie der Verlust der Sprach- und Nahrungsaufnahmefähigkeit, Kontrolle von Darm und Blase, Traumatisierung uvm.) bedarf. Die Teilhabe an Bildung bedeutet einen Schulabschluss zu gewährleisten, auch wenn eine immense Barrierelast an Schule einen Lernort in der vertrauten Umgebung zu Hause mit intensiver pädagogischer Begleitung unumgänglich macht.

C – 2.2. Aufnahmekriterien

  • fachlich fundierten Beurteilung oder Diagnose

  • diagnostizierte Autisten 35a zugeordnet unter Einbezug des KJPD

  • Interessierte Eltern für ein Erstgespräch sowie Verständigung auf eine Zielvereinbarung (s.u.)

  • So weit möglich: Einbezug der Kinder und Jugendlichen in diesen Prozess

  • Vertrauensverhältnis und Übereinkunft

  • Bescheiderteilung vom Jugendamt zur Finanzierung

  • vor Beginn der Hilfe ist eine Bedarfsermittlung mit dem zuständigen Jugendamt, dem Schulamt und dem Verein notwendig

C – 2.3. Ausschlusskriterien

  • ein pathologisches Verständnis von Autismus, da dies unmöglich machen würde autistische Personen in der Gesellschaft in ihrer Seins-Art und Lebenskultur willkommen zu heißen und zu respektieren. Für den Umgang mit Autist*innen bedeutet dies, die funktionale Bedeutung bestimmter Verhaltensauffälligkeiten anzuerkennen und Überlastungsabbau und zukünftige Vermeidung von Überlastung gegenüber therapeutischen Programmen eines sozio-emotionalen Lernens (Sozialtraining o.Ä.) vorzuziehen

  • Anwendung des medizinischen Modells unter schädlicher Therapienverordnungen und Medikamentengabe mit einer daraus resultierenden Verschlechterung des Zustandes

  • Positive Diskriminierung (z.B. durch Exklusivität) im Verständnis als haltbarer Zustand, es ist immer die Unabhängigkeit der autistischen Person zu fördern, so dass die Würde des Menschen respektiert wird

C – 3. Pädagogische Aufgabe

Die Begriffe „Würde“, „Barriere“ und „Teilhabe“ aus der UNO-Behindertenrechtskonvention sind die Leitlinien für das Leben und das inklusive Zusammenleben der Menschen. Hier gilt es anzusetzen.

Das Problem ist sowohl Autisten wie Fachkräften bekannt: Barrieren sind für jeden Autisten etwas anders Gewichtet. Bekannt ist jedoch eindeutig, dass das schulische Leben der autistischen Kinder von Barrieren stark beeinflusst wird. Es sind individuelle Unterschiede zu beachten, denn jede einzelne Barriere kann für das jeweilige Kind so dominant sein, dass Lernen unmöglich wird, selbst wenn diese Barriere im Durchschnittswert nicht immer eine große Bedeutung erfährt. Einiges deutet darauf hin, dass durch die Kombination von Reizen einzelne (ansonsten eher weniger wichtige) Barrieren so stark werden können, dass die Teilhabe komplett behindert wird.

Einen Umgang mit Barrieren für sich selbst lernen, im Leben ohne Unterstützung Teilhabe im Ruhezustand umsetzen zu können, die heranwachsenden Autisten dazu zu befähigen selbständig zu werden und für sich zu sorgen lernen, ist der Grundsatz im Pädagogischen Leitbild.

C – 3.1 Ziele

C – 3.1.1. Eingliederungshilfe/Erziehung im Sinne der Vielfalt/Diversität

Autistische Kinder und Jugendliche sehen sich vor vielfältige – im Besonderen – gesellschaftliche Herausforderungen gestellt. Sie stoßen häufig auf Unverständnis in Bezug auf die Bedürfnisse und scheitern dann aufgrund eines sehr hohen Anpassungsdrucks von Seiten der Gesellschaft daran, den Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist es immer auch das Ziel der Arbeit, mit dem Kind Kompetenzen zu erarbeiten, um auf eine inklusive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für sie hinzuwirken. Eine Grundvoraussetzung ist die Auseinandersetzung mit der Lebensweise als Autist*in und damit verbundener Teilhabe am Leben. Um dies zu vermitteln findet Beratung und Begleitung durch das Co-Team (Inklusions-Assistent gemeinsam mit dem Referenten des Vereins) statt, insbesondere für:

  • die Bezugspersonen (wie Eltern, Großeltern,..)

  • die Fachkräfte (wie Lehrer, Pädagogen,...)

Es ist eine inklusive Kultur zu schaffen, bei der durch Wertschätzung des Menschen höchstmöglicher Entfaltung der Begabung Raum gegeben wird, bei gleichzeitiger Anerkennung der Einmaligkeit jeder Person und des Rechts, diese Einmaligkeit auch ausdrücken zu können. Somit bedarf es der Ermöglichung einer gesunden Entwicklung unter Wahrung der Bedürfnisse.

  • Senkung des Stresslevels durch Regulierbarkeit der Barrieren im Alltagsgeschehen

  • hierdurch Ermöglichung der Förderung eines Ruhezustandes

  • zum Aufbau von Resilienz und der Möglichkeit zur Potentialentfaltung folglich einer

  • Stabilisierung der Persönlichkeit des Kindes oder Jugendlichen

  • mit Entwicklung zur Selbstbestimmtheit und individueller Lebensweise

  • wodurch eine Entlastung und Entspannung in der sozialen Teilhabe stattfindet

  • so dass soziale Kontakte geführt werden, ohne dass Überlastung eintritt

  • der Umgang mit Konflikten gelingen kann (mit Schwerpunkt auf Lebenswirklichkeiten)

  • Ausgeglichenheit im Miteinander möglich ist (Achtsamkeit mit sich Selbst)

Nur dann ist es Autist*innen möglich, immer wieder auf den neurologischen Ruhezustand zurückzugreifen, damit die Resilienzbildung verbessert wird, um im Erwachsenenalter auch ein Überleben in nichtinklusiven Settings zu ermöglichen.

Um aber überhaupt in der Lage zu sein, diese Zusammenhänge zu erfassen und damit positiv umzugehen, ist es entscheidend, die Aus- und Fortbildung des gesamten Schulpersonals als Schlüssel zur individuellen Entwicklung der Autist*innen zu nutzen. Die Regionale Fortbildung sowie Begleitung der Eltern und Fachkräfte umfasst durch das Referat Peer Support insbesondere folgende Themen:

  • Notwendigkeit des Abbaus / Regulierbarkeit von Barrieren und einer inklusiven Einstellung

  • Inklusion und das Autismus-Spektrum und daraus folgende konkrete Bedingungen

  • Die Rolle von „Haltung“ gegen über Menschen, die unter behindernden Umständen leben

  • Potentiale von Autisten und Förderung des Ruhezustandes sowie Resilienz

  • der Nutzen aus der Beachtung der Bedürfnisse autistischer Kinder für den Einzelnen, sowie der gesamten Gesellschaft

Die autistischen Kinder werden so in die Lage versetzt, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.

C – 3.1.2. Kinderschutz

Entsprechend des § 8a SGB VIII werden Kinderschutzthematiken jederzeit berücksichtigt und bei möglichen Gefahren erfahrene Fachkräfte hinzugezogen, um die aktuelle Situation adäquat einschätzen zu können. Der Träger verpflichtet sich ggf. dazu, bei den Personensorge- und Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken und ggf. das Jugendamt als beratende Instanz zur Beurteilung der Situation hinzuzuziehen, um Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden. Als insoweit erfahrene Fachkraft fungiert die Kinderschutzkoordinatorin des Trägers AWO Frau Stroh-Purwin.

C – 3.2. Pädagogisches Leitbild

Es sind die Barrieren zu reduzieren und im gleichen Maße ein sog. Ruhezustand anzustreben. Keinesfalls ist allerdings der Ruhezustand bereits mit einer Abwesenheit von Barrieren (s.u.) zu verwechseln. Ohne Barrierefreiheit ist aber der Ruhezustand aufgrund der immensen Überlastung, welche Barrieren bedeuten, vollkommen ausgeschlossen. Es bedeutet das Erwachen von Abenteuerlust auf das Leben, Entdeckerfreude auf die Welt, so dass aus dem Passiven heraus getreten werden kann. Erst dadurch ist Entwicklung überhaupt erst möglich, in wahrer Teilhabe mit anderen Menschen gemeinsam Talente bei sich selbst entdecken und dies gegenseitig zu erfahren und zu erleben. Über Inklusion muss dann nicht mehr gesprochen werden, da die Bedürfnisse aller Kinder fernab von Stigmatisierung gewahrt werden, eben auch die der Autisten. Erst durch die Regulationsmöglichkeit der Barrieren mit der bedürfniswahrenden Teilhabemöglichkeit kann sich Resilienz in den Bereichen der Kommunikation, des Lernens sowie der seelischen und körperlichen Gesundheit entwickeln. Im Alter bis etwa 21 Jahre ist die Entwicklung von Resilienz wesentlich und dient dann im Erwachsenenalter als Basis für ein gesundes Leben als Autist - als Teil menschlicher Vielfalt im Sein.

C – 3.3. Fachliche Ausrichtung und methodische Grundlagen

Für autistische Kinder ist die Reale Teilhabe am gesellschaftlichem Leben wie es stattfindet wesentlich. Nur in der Erfahrung über Sozialkontakte wie sie real existieren können wesentliche Erfahrungen gesammelt werden.

In Kooperation mit Trägern die Sport anbieten z.B. Voltigieren, Kampfkunst, Musikpädagogische Angebote wird eine Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen insbesondere sozial schwach gestellten Familien ermöglicht, da Autisten oft eher teurere Angebote bedürfen wie z.B. Einzelsettings mit gemächlicher Heranführung an Gruppen. Auf diesem Weg ist eine Teilhabe für Autisten am gesellschaftlichen Leben möglich, wie es jedem anderen Kind das nicht unter behindernden Umständen lebt ebenfalls möglich ist. Ist es somit den Familien nicht möglich eine Soziale Teilhabe zu gewährleisten, werden die autistischen Kinder über Sozialpädagogische Fachleistungsstunden begleitet, damit sie sich an Orten unter Wahrung ihrer Bedürfnisse aufhalten können, an denen auch andere Kinder sind.

Der Gesellschaftliche Kontext findet somit zur Schulischen wie allgemeiner gesellschaftlicher Teilhabe nach SGBVIII 35a) Beachtung. Der White Unicorn e.V. setzt einige zentrale Methoden ein, um eine individuelle Unterstützung und Begleitung zu gewährleisten.

C – 3.3.1. Kommunikationskonzept

Um die individuelle Kommunikationsweise entfalten zu können ist es wesentlich, dass die Menschen im Umfeld des Kindes empathisch ihm gegenüber sind, d. h. ihm fortwährend liebevoll, mit Respekt und Achtsamkeit gegenüber entgegentreten, um dann eine gemeinsame Ebene der Begegnung finden zu können. Es geht hierbei darum dem Kind zu folgen, was es gern macht und was es an Bedürfnissen zeigt, damit es begreift im So-Sein angenommen zu werden. Es ist die Grundlage für ein gegenseitiges Verstehen, das Kind anzunehmen als das Wesen, welches es ist. Die Kommunikation kann sich dadurch individuell entfalten, in den Spielen und Beschäftigungen (im Vereinsleben oder im Familienalltag ebenso wie im schulischen Kontext), welche das Kind für sich wählt, weil es daran Begeisterung findet. So lernt das Kind selbst Probleme zu meistern und wächst als Persönlichkeit heran. Ein solch empathisches Verständnis für Kinder, das allgemeingültig als „das einfühlende Verstehen, das nichtwertende Eingehen, also das echte Verständnis einer Person“ beschrieben wird, ist als Rahmenbedingung zu entwickeln, sodass Autisten entsprechend ihre Art zu sein behandelt werden.

C – 3.3.2. Resilienzkonzept zur Entwicklung einer gesunden Distanz und Autonomie

Ohne eine gesunde Distanz verwechseln autistische Kinder Eigenes mit Fremden, lassen sich von anderen beeinflussen, verlieren die Verbindung zu sich selbst, zu ihren eigenen Bedürfnissen, sie werden abhängig. Sie haben dadurch nicht die Möglichkeit ihre Art zu sein kennen zu lernen und zu lernen, wie sie diese Art zu sein in ein selbstbestimmtes Leben integrieren. Wenn autistische Kinder und Jugendliche lernen, sich besser abzugrenzen, dann entwickeln sie Resilienz in der Kommunikation, des Lernens sowie seelischen und körperlichen Gesundheit. Die Achtsamkeit auf sich selbst, die Fähigkeit, sich der Zusammenhänge bewusst zu werden, Barrieren zu erkennen und Lösungen für Probleme zu finden, mit ihnen zu leben – ohne an ihnen zu zerbrechen mit schweren Folgen wie kognitiven Beeinträchtigungen, Schäden am vegetativen Nervensystem.

Ohne gesunde Distanz, die sie selbst nie erfahren konnten und durften, können sie sich nicht gegen fremde Einmischungen wehren. Und sie mischen sie sich in das Leben anderer Menschen ein – natürlich nur „in bester Absicht“, neigen zu Manipulation und Kontrolle. Dies ist sehr oft im Spiel zu beobachten, ein in Gemeinschaft sein, in Ruhe zu Zufriedenheit scheint fern, Konflikte und Gewalt beherrschen das tägliche Bild dieser Kinder, auch in Schulen. Das hindert sie daran, ihr eigenes Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen und Einsichten zu gestalten. Sie leben nicht selbst-bestimmt – autonom - sondern fremdbestimmt. Das macht Stress, führt in Beziehungen zu Konflikten, die unterdrückte Wut richtet sich gegen sich selbst oder destruktiv gegen andere. Oft ist bereits hier eine tiefe Traurigkeit, Sinnlosigkeit des Lebens gegenüber und auch Selbstverletzungen zu beobachten, denn diese Kinder und Jugendlichen wissen nicht, warum das so ist. Sie sind zu klein, sie bedürfen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit ihnen, um zu lernen wie sie diesen mit sich selbst hegen können.

C – 3.3.3. Beobachtungskonzept zur Erfassung von Barrieren die sehr individuell sind

Um Ausgeglichenheit und somit ausreichend Raum für Soziale Interaktion und Konzentration aufrecht zu erhalten, ist es notwendig dass die Kinder selbst lernen Barrieren frühzeitig zu erkennen, um eine Überlastung effektiv zu vermeiden. Hier ist die Vorbildfunktion und die Anleitung zu einer Beobachtung neben den räumlichen Barrieren (siehe oben B - 3.1.) auch die der pädagogischen Barrieren wesentlich.

  • Bewegungen jeglicher Art: seien es Gesten, Kinder die herumlaufen, Bälle die herum fliegen u. Ä.; alles was sich bewegt kann im Umfeld störend sein, sodass Bewegungen in solchen Fällen nicht zugemutet werden sollten

  • Gesundheitsschädliche Anweisungen: Jegliche Reizregulationsmechanismen sind unbedingt zu gewähren, da es der Aufrechterhaltung der Grundlebensfunktionen (Sprache, Motorik, Denken,...) dient, ebenso wie Rückzug und vieles mehr, das dringlich eingefordert wird - keinesfalls ist dies als "Widerspenstigkeit o.Ä." zu deuten und zu reglementieren

  • Alltagsreize: eine ruhige Lernumgebung, gemessen an den Wünschen des Autisten ist zu gewähren

  • Diskriminierung: jegliches diskriminierende Verhalten ist zu verhindern

  • Unerwünschte Berührungen: sind immer zu vermeiden und eine Abwehr dagegen ist niemals zu bestrafen, denn es ist ein gesunder Schritt in die Überabgrenzung zu gehen, um sich selbst zu schützen. Lässt sich ein Kind/Jugendlicher unerwünscht berühren ist zu überlegen, wie Achtsamkeit eingeübt werden kann, damit der Heranwachsende frühzeitig seine Grenzen wahrt, bevor ein Übergriff stattfinden kann

  • Misshandlung: körperliche Weisungen sind grundsätzlich vollkommen untersagt, da es zu erheblicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens und zu einer Traumatisierung führen kann, die langfristig belastend erlebt wird

  • Bedürfnismissachtung: Die Bedürfnisse des autistischen Kindes sind zu wahren, auch wenn sie für andere unverständlich erscheinen

  • Druck: Vermeidung von Druck im pädagogisch/didaktischen Bereich ist umzusetzen

  • Unzeitgemäßes Denken und Handeln: die individuelle Kommunikationsweise des Kindes ist zu beachten sowie Raum hierfür zu schaffen und die inidividuelle Lernweise ist zu respektieren, auch wenn sie fremd erscheint

  • Hast: Bedenkzeit um zu antworten muss gewährt werden und ist durchzusetzen

  • Ungewissheit: Sachverhalte müssen zeitnah geklärt werden

  • Fehlende Authentizität: Empathie, Ehrlichkeit, Sympathie und Authentizität gegenüber autistischen Kindern sind Voraussetzung für pädagogisches Handeln

C – 3.3.4. Intrinsisch motiviertes bewegtes Lernen zur Potentialentfaltung

Unter Verwendung des Fernschulmaterials stimmt das Co-Team des White Unicorn e.V. das Konzept des bewegten Lernens auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes hin ab, so dass Potentiale entfaltet und Talente und Begabungen gefördert werden können. In der Kombination des Bewegten Lernens im handlungsorientierten Unterricht werden Lernziele überprüft. Das Unterrichtsmaterial der Fernschule bietet maximale Flexibilität, wodurch eine individuelle Lernstrategie, dem Kind entsprechend, entwickelt wird. Der Nachweis über die Erfüllung der Lernziele der Rahmenrichtlinien ist über die Begleitung der Fernschule gegeben. Zum Abschluss eines Schuljahres wird ein Zeugnis der Regelschule, wie auch von der Fernschule ausgestellt. Jederzeit kann das Kind in das Regelschulsystem eingegliedert werden und ein Wechsel in eine weiterführende Schule stattfinden. Das notwendige Wissen wird über das Erkennen, die Erfahrung und das Nachvollziehen des Lerninhaltes solide vermittelt.

Dazu gehört auch ein gemeinsames Handlungsprodukt mit den Schüler*innen der Regelklasse anzustreben, welches zur Steigerung der Motivation, der Selbstwirksamkeit und einem positiven Gruppengefühl beiträgt.

C – 3.3.5. Figurenspielkonzept (insb. bei nonverbal kommunizierenden Autisten)

Figurenspiel ist eine Form von kreativer Begleitung. Kindern fällt es mitunter leichter sich mit einer Handpuppe zu unterhalten, wie mit einem Erwachsenen. Auch ist manchmal eineHandpuppe in der Kommunikation für Bezugspersonen eine Erleichterung, die eigene Haltung dem Kind gegenüber zu reflektieren. Manchmal werden Figuren selbst gebastelt oder gewählt. Dabei kann eine Figur als Stellvertreter dienen und behilflich sein, Ungesagtes und -getanes hör und sichtbar zu machen; die Begleitung kann ggf. auch komplett non-verbal ablaufen.

Die beiden Hauptschwerpunkte beim Figurenspiel liegen darin, eigene Figuren zu modellieren oder zu wählen und die eigenen Geschichte(n) auf der „Bühne“ zu spielen. Manche Kinder mögen hier auch selbst gebaute „Bühnen“ aus einem Tisch oder einem Bügelbrett erstellt etwa. Das Kind darf im Spiel nach seiner Begeisterung wählen, was und wie gespielt wird. Demnach ist im Umgang mit den Figuren zunächst einmal alles erlaubt. Das Kind kann dadurch eigene Belastungen, Probleme oder Ängste symbolisch umsetzen und ausagieren, was dann zu einer Verarbeitung und Klärung der schwierigen Situation beiträgt. Dieser selbstheilende Prozess wird umsichtig begleitet und unterstützt, auch wenn z.B. die Eltern den Zugang zu ihrem Kind verloren haben und Anleitung beim Spiel bedürfen.

C – 3.3.6. Telepräsenzsystemkonzept zur Anbindung an die Schulklasse

Durch ein interaktives Videokonferenzsystem ist es möglich, dass die autistischen Kinder zeitgleich von einem Lernraum der Stille aus am Unterricht teilnehmen können, ebenso wie die Schüler*innen in der Klasse der Regelschule vor Ort. Die autistischen Schüler*innen sind dadurch aktiv in den laufenden Unterricht eingebunden, d.h. sie diskutieren ohne zeitliche Verzögerung mit ihren Klassenkameraden Unterrichtsinhalte, erhalten live Unterstützung durch die Begleitperson des White Unicorn e.V. und messen ihre Leistung an denselben Herausforderungen.

Möglich wird dies durch den Einsatz interaktiver Videokonferenztechnologie, die zwei Lernräume an unterschiedlichen Standorten miteinander verbindet und alle Kommunikationswege enthält, die für autistische Kinder wesentlich sind. Die virtuelle Erweiterung des Unterrichts-Angebots versetzt die Regelschulen in die Lage, Unterricht für Schüler anzubieten, die mit Barrieren konfrontiert sind die nicht sofort im Schulgebäude und Betrieb abzubauen sind. Die autistischen Schüler*innen wiederum können durch die einzigartige Möglichkeit ihre kommunikativen und medialen Kompetenzen erweitern, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt eine immer wichtigere Rolle spielen.

C – 3.4. Vernetzung/Lebensweltorientierung

Die individuelle Lebenswelt des Kindes ist für uns vorrangig zu betrachten und unter inklusiven Grundsätzen anzuschauen. Je mehr die unmittelbaren Bezugspersonen in die Arbeit einbezogen werden können, desto besser wird sich ein gesellschaftliches Selbstverständnis von Inklusion und Diversität im Denken und Handeln verankern können.

C – 4. Dauer (unter besonderer Beachtung des §36 SGB VIII)

Viele autistische Kinder leiden bereits jetzt unter den Folgen von Barrierelast. Es kann nur individuell betrachtet werden, wie lange ein jedes Kind dafür benötigt, um sich von den Folgen erholen und wieder ein aktiver Teil der Gemeinschaft werden zu können. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass solche Prozesse längerfristig anzulegen sind. Ist eine Überlastung bereits eingetreten, ist der Erholungsprozess i.d.R. einige Jahre andauernd. Es sollte aber individuell entschieden werden – auch unter Berücksichtigung der familiären und schulischen Situation, sowie der Unterstützungsmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld des Kindes – wie lange eine Hilfe zeitlich angelegt werden soll. Unter Umständen betrifft es somit die gesamte Schulzeit.

C – 5. Leistungen

C – 5.1. Inhalte im Schulischen Kontext

Kinder wollen ihre Umgebung, die Welt um sich herum, entdecken und erobern. Mit dem Programm für Vorschule wird das Kind auf diesem Weg begleitet und auf das erste Schuljahr vorbereitet. Die pädagogisch begleiteten Kurse fördern die Entwicklung autistischer Kinder ganzheitlich. In den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde vermittelt das Material der Fernschule die Lerninhalte auf Grundschulniveau. Die Begleitung findet durch eine*n Lehrer*in der Fernschule statt und die individuelle Förderung des Kindes erfolgt vor Ort durch das Co-Team des White Unicorn e.V. Die Schüler erhalten die Unterlagen der Fächer zugesandt. Mit der individuell festgelegten Begleitung werden die Unterrichtsinhalte auf die Bedürfnisse des autistischen Kindes hin abgestimmt, unter Wahrung von Barriereregulierbarkeit. Die Tests werden an die Fernschule zur Beurteilung geschickt. Dieses Konzept kann durch Kooperationen mit anderen Fernschulpartnern wie z.B. der Flex-Fernschule bis zum Abschluss einer weiterführenden Schule (z.B. Haupt- und Realschulabschluss) fortgesetzt werden.

Durch Standortgespräche zur Förderplanung werden mit den Fachkräften, sowie den Eltern unter Einbezug des Schülers, Förderschwerpunkte gesetzt. Dies dient der Erfüllung der Anforderungen im Sinne des Rahmenlehrplans. Die Standortgespräche finden halbjährlich statt. Der Lernprozess wird in Sitzungen gemeinsam mit den autistischen Referent*innen des Vereins, des begleitenden Kinder- und Jugendpsychiaters sowie den schulischen und pädagogischen Fachkräften sowie Eltern fortlaufend abgestimmt. Das Referat Peer Support bietet die Möglichkeit sich Kompetenzen zur Verhinderung von Behinderung anzueignen. Das Zeugnis wird am Schuljahresende durch die Fernschule ausgestellt, ebenso wie der/die Schüler*in das Zeugnis der Regelschule erhält.

C – 5.2. Inhalte im Kontext Familie und Gesellschaft

Es wird der Fokus auf die Stärkung der Persönlichkeit gelegt sowie der Vermittlung eines autistischen Selbstverständnisses durch die Rückkopplung mit erwachsenen Autisten des Co-Teams (siehe C – 3.3 Fachliche Ausrichtung und methodische Grundlagen). Dies geschieht in der Familie wie der Umgebung in der das Kind/ der Jugendliche lebt, dem sog. Sozialraum und die Beratung sowie Begleitung der Umsetzung ist gewährleistet. Die Personensorgeberechtigten (Vormünder, Lehrer, Erzieher, Eltern,…) werden nach dem systemischen Prinzip begleitet. Sie werden gestärkt und mit Wissen ausgerüstet, so dass sie über die Kompetenzen verfügen die autistischen Kinder zu begleiten. Aufsuchend, telefonisch ebenso wie über Mail und Konferenzen ist es die Begleitung gewährleistet.

C – 5.3. Umfang und Struktur der Leistung

Der Umfang richtet sich somit danach, wie weit Barriereregulierbarkeit bisher umgesetzt wurde, in wie fern die Rahmenbedingungen gestaltet sind, damit ein gesundes Aufwachsen möglich ist und nach den psychischen Prozessen des zu begleitenden Kindes / Jugendlichen.

Die Struktur ergibt sich aus der Bedarfslage der Heranwachsenden. Im Hilfeplan wird mit den Jugendämtern und Familien gemeinsam diese ermittelt und dokumentiert, so dass als Ziel das gesunde Aufwachsen des Kindes deutlich im Vordergrund steht und im Leistungsprozess erfüllt wird. Es werden wenn möglich insbesondere autistische Pädagogen angestellt, die im Co Team mit dem Referat Peer-Support wirken. Eine Sozialpädagogische Begleitung der Familien wird über Telefontermine, Chat und persönliche Gespräche gewährleistet. Die Fachkräfte werden durch das Co-Team begleitet, so dass ein gemeinsamer Beitrag geleistet wird Kompetenzen zu vermitteln, damit eine barrierensensible Schulgestaltung langfristig mit Sozialer- wie Bildungsteilhabe gelingen kann.

C – 5.3.1 Leistungen des Bereichs Kinder- und Jugendhilfe an den White Unicorn e.V.

  • Pädagogische Begleitung (Finanzierung von 50% der Fachleistungsstunde) der autistischen Vor-/Schüler in der vertrauten Umgebung wie an Schule (inc. Lernräume der Stille) sowie Beratung der Eltern und Fachkräfte im Co Team mit den Referenten des Vereins

C – 5.3.2. Leistungen des Bereichs Schule an den White Unicorn e.V.

  • Pädagogische Begleitung (Finanzierung von 50% der Fachleistungsstunde) der autistischen Vor-/Schüler in der vertrauten Umgebung wie an Schule (inc. Lernräume der Stille) sowie Beratung der Eltern und Fachkräfte im Co Team mit den Referenten des Vereins

  • Regionale Fortbildung durch das Co-Team für die Mitarbeiter an Schule

  • Beratung der SIBUZ durch die Referenten des White Unicorn e.V. zur barrierensensiblen Schulgestaltung

  • Fernschule (z.B. Deutsche Fernschule / Flex Fernschule)

Schule stellt bereit

  • Technik als Hilfsmittel zur Gestaltung des Universellen Designs an Schule selbst (vgl. B – 3.3. Technik)

  • Räumliche Gestaltung des Barriereabbaus am Schulgebäude und Schulgelände inc. Bereitstellung der Lernräume der Stille (B – 3.2. Räume unter Beachtung von B – 3.1. Barrierensensible Sozialraumgestaltung im Räumlichen)

Bereichsübergreifend zu gewährleisten

  • Hilfsmittel die Bereichsübergreifend sind (z.B. Assistenzhund, Noise-Cancelling-Headset, etc dem individuellem attestierten Bedarf entsprechend)

  • Kooperationsmöglichkeit mit Hochschulen zur wissenschaftlichen Begleitung

Sollte Schule die Installation und Entwicklung von Technik ebenso wie die Bereitstellung bedarfsgerechter Räume langfristig nicht selbst erwirken können verändert sich der Entgeltanteil für betriebsnotwendige Investitionen. Dies gilt ebenso für eine Neuverhandlung der wissenschaftlichen Begleitung. Es erklären sich in dieser Leistungsvereinbarung beide Vertragspartner mit der Beschränkung einverstanden, dass sich die daraus ergebenden Neuverhandlungen auf die dann notwendigen einzelnen Positionen des Trägervertrages beziehen. In diesem Fall werden die unveränderten Positionen außerhalb dessen unberührt in den dann neuen Trägervertrag übernommen, der die veränderten Positionen enthält.

C – 5.4. Personelle Ausstattung (Stellenzahl, Qualifikation)

Die fachliche Leitung der Angebote von White Unicorn e. V. übernimmt eine entsprechend qualifizierte Fachkraft. Zukünftig sollen die ambulanten pädagogischen Angebote von Pädagog*innen z.B. Rehabilitationspädagog*innen, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik (mind. mit B.A.-Abschluss) mit entsprechender fachlicher Ausrichtung durchgeführt werden.

Die grundlegende Fähigkeit, mit den autistischen Referenten des Trägers als Co-Team zusammenarbeiten zu wollen, wird vom Personal vorausgesetzt.

Es ist von zentraler Bedeutung, dass zukünftige Fachkräfte sich dazu bereit erklären, nach dem Potentialentfaltungsprinzip arbeiten und inklusives Gedankengut umsetzen und weitergeben zu wollen. Darüber hinaus bedarf es dem Wunsch nach beständiger Fort- und Weiterbildung, die durch den Träger unterstützt werden.

C – 5.4.1. Weiterbildungen für die Umsetzung der zentralen Methoden

  • Gewaltfreie Kommunikation (Kommunikationskompetenz)

  • Autonomietrainer (Resilienzkompetenz)

  • Achtsamkeitstrainer (Beobachtungskompetenz)

  • Intrinsische Lernmotivationsstrategien im Bewegten Lernen (Vermittlungskompetenz zur Potentialförderung)

  • Figurenspiel (Non-Verbale Kommunikationskompetenz)

  • Medienpädagogik mit Schwerpunkt auf Technologie und Neue Medien (Medienkompetenz)

C – 5.4.2. Co-Team (Referat Peer-Support/Pädagogische Fachkräfte)

Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt, dass das Ziel der Rehabilitation gemeinsam mit Menschen, die unter behindernden Umständen leben, erreicht werden soll. Dies nennt sich Peer Support.

Wesentlich hierbei ist in diesem Zusammenhang, dass die autistischen Referenten des Peer Support eine gewisse Lebenserfahrung in der barrieresensiblen Sozialraumgestaltung mitbringen. Sie müssen damit vertraut sein nach dem Sozialen Behinderungsmodell zu agieren und wissen wie verschiedensten Barrieren begegnet werden kann. Sie müssen in der Lage sein diese Lebenswirklichkeit zu vermitteln und darin bereits jahrelange Erfahrung nachweisen können.

Voraussetzung für ein Mitwirken im Referat Peer-Support ist im White Unicorn e.V. zudem, dass zur Diagnose des Autismus-Spektrums keine Komorbidität auftreten darf, die als Folge von Überlastung entsteht und z.B. zu einer Medikamentenabhängigkeit führt. Eine Psychiatrische Bestätigung/Diagnose, die den/die Referent*in als Autist*in kenntlich macht und eine solche Komorbidität ausschließt, ist als Eignungsvoraussetzung vorzuweisen. Nur Autist*innen, die wissen wie ein gesunder Umgang mit sich selbst möglich ist, können als Vorbilder dienen diesen Umgang mit sich selbst und der Umwelt zu lehren.

Es wird die Ausbildung zum Menschenrechtsreferenten unterstützt.

C – 5.5. Betriebsnotwendige Anlagen und Investitionen

  • ambulant im direkten Umfeld des Kindes

  • Standorte der Einrichtungen (Schule)

  • Material und Begleitung Fernschulen

C – 5.6. Supervision, Beratung, Fortbildung

Intern

Durch die Qualifikationen der fachlichen Leitung, sowie der Peer-Beratung durch die erwachsenen Autisten sind die interne Supervision und das Coaching der zukünftigen Mitarbeiter*innen gewährleistet. Darüber hinaus werden regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Beratung, sowie interne Weiterbildungen dazu beitragen, die Mitarbeiter*innen fortwährend in ihrer Arbeit zu qualifizieren.

Extern

Jede/r Mitarbeiter*in ist zusätzlich dazu verpflichtet, sich mind. in einen monatlichen Supervisionsprozess zu begeben, um Selbstreflexion im Hinblick auf die eigene Arbeit zu schulen und Entlastung zu finden. Externe Fortbildungen werden in Absprache mit den Mitarbeiter*innen und White Unicorn e. V. im Rahmen von Qualitätsentwicklung besprochen, geplant und durchgeführt.

C – 5.7. Dokumentation

Alle Angebote bedürfen einer detaillierten und ausführlichen Vorbereitung und werden nach den Maßstäben des White Unicorn e. V. genauestens und kontinuierlich dokumentiert, sodass die Prozesse ständig überprüft und jederzeit flexibel angepasst werden können.

Protokolle dienen sowohl der Reflexion von Prozessen, die entsprechend so aufbereitet werden müssen, um beispielsweise mit Eltern konkrete Handlungsstrategien für den Umgang mit Alltagssituationen erarbeiten zu können, als auch als Grundlage für das Erstellen von Entwicklungsberichten.

Diese Berichte dienen vorrangig als Qualitätsmerkmal der Arbeit und werden entsprechend an die zuständigen Ämter weitergeleitet.

TEIL D – QUALITÄTSENTWICKLUNG

D – 1. Prozessqualität

Entwicklung von Prozessqualität beginnt anhand des Aufnahmeverfahrens/Beginn der Hilfe. Ziel Transparente Darstellung des Angebotes, sodass Eltern, Kinder und Jugendliche und Institutionen dies als adäquate Hilfe für sich erkennen und wahrnehmen möchten. Umfassende Informationsvermittlung für Eltern einschließlich Vermittlung des Kontaktes zum Jugendamt, damit die Hilfe zeitnah beginnen kann.

D – 2. Strukturqualität

Die Entwicklung von Strukturqualität erfolgt anhand Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung. Das Ziel der Sicherstellung von Kontinuität der Betreuung erfolgt durch:

  • Kontinuität im Personal entsprechend des Konzeptes

  • Festgelegte Termine die nachweisbar dokumentiert werden

  • Qualifikationsnachweis entsprechend der vereinbarten personellen Ausstattung

D – 3. Ergebnisqualität

Entwicklung von Ergebnisqualität bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Ziele. Die mit der Hilfeplanung erwünschten Ziele werden in dem vereinbarten Zeitraum erreicht. Entwicklungs- und Veränderungsprozesse bei den Kindern und Jugendlichen werden im laufenden Hilfeprozess berücksichtigt. Maßnahmen und Verfahren zur Zielerreichung:

  • Beteiligung der Eltern, Kinder und Jugendlichen bei der Hilfegestaltung in geeigneter Weise

  • Dokumentation des Fallverlaufes und des Arbeitsprozesses

  • Regelmäßige Reflexion von Fallverläufen und Prozessen sowohl trägerintern

  • als auch mit dem zuständigen Jugendamt

Kriterien für die Zielerreichung

  • Evaluation und Statistiken

  • Stabile Annahme des Angebotes vs. Fluktuation und Abbruch