Pilotprojekt Fernschule / Bewegtes Lernen

Modul zur inklusiven Beschulung autistischer Kinder an Regelschulen durch Barrieren-sensible Schulgestaltung in Kooperation der Verwaltungsbereiche Schule und Jugendhilfe.

Ein Angebot des Trägers White Unicorn e.V. in Kooperation mit Fernschule(n) für das Land Berlin

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

TEIL A TRÄGER

1. Name: White Unicorn - Verein zur Entwicklung eines autistenfreundlichen Umfeldes e.V.

2. Rechts-/Organisationsform: Eingetragener Verein VR34973B, Gemeinnützig

3. Grundsätzliches Selbstverständnis: Interessenverband

4. Leistungsspektrum: Die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung der Jugendhilfe SGB-VIII §35a, Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens

5. Einrichtungen/Dienste:

  • Fernschulkurse (in Kooperation mit z.B. der Deutschen oder Flex Fernschule)

  • Lernräume der Stille (zu Hause, begleitet durch das Co-Team)

TEIL B EINRICHTUNG/DIENST

B - 1. Art der Einrichtung/des Dienstes (inkl. Organisationsform), gesetzliche Grundlagen

Der White Unicorn e.V. arbeitet gemeinnützig nach folgenden Paragraphen

  • SGBVIII §35a: Die Eingliederungshilfe gilt für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Zur Bestätigung dessen hat durch eine*n Kinder- und Jugendpsychiater*in eine Stellungnahme zu erfolgen, die Hilfe erfolgt ambulant.

Der Träger erfüllt sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe als auch den erzieherischen Bedarf und strebt inklusive Teilhabe im Lebensraum Schule im Sozialen wie Bildung an. Die Leistung wird in ambulanter Form erbracht. Entsprechend qualifizierte Mitglieder des Vereins erbringen diese Leistungen im Sinne der autistischen Kinder in der Tätigkeit als Interessenvertreter des Wohlfahrtswesens. Kinder und Jugendliche Autisten haben aufgrund der beständigen Bedrohung durch Barrierelast behindert zu werden, Anspruch auf eine spezifische Hilfe.

B - 2. Rahmenbedingungen inkl. Gesamtplatzzahl

Es ist für Autist*innen sehr wichtig die Rahmenbedingungen autistenfreundlich zu gestalten. Sie sind in einer Weise auf zu bauen, die Barrieren abbaut und Teilhabe ermöglicht. Der Grundsatz zur inklusiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Sozialraumgestaltung zur Erfüllung der Eingliederungshilfe ist hierfür wesentlich. Im Rahmen dieser sind die Barrieren zu reduzieren und im gleichen Maße ein sog. Ruhezustand anzustreben. Erst hierdurch kann sich Resilienz in den Bereichen der Kommunikation, des Lernens sowie der seelischen und körperlichen Gesundheit entwickeln, was in den Förderkonzepten Beachtung findet. Im Alter bis etwa 21 Jahre ist die Entwicklung von Resilienz wesentlich und dient dann im Erwachsenenalter als Basis für ein gesundes Leben als Autist als Teil menschlicher Vielfalt im Sein. Hieraus ergeben sich folgende Rahmenpunkte für die ambulante pädagogische Begleitung:

  • Grundsatz der inklusiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Sozialraumgestaltung an Schule zur Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe

  • Stärkung des Heranwachsenden im sozialen Umfeld nach individueller Hilfeplanung

  • Reduzierung von Barrierelast und Anpassung der Rahmenbedingungen für die Förderung eines sog. Ruhezustandes

  • Gestaltung einer Entwicklungsmöglichkeit von Resilienz

  • Entwicklung sozialer Kompetenzen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen

  • und Schaffung von Bedingungen die Potentialentfaltung ermöglichen

Die Qualität des Fernschulkurses steht im Vordergrund, damit die Orientierung an der Lebenswirklichkeit des Kindes, dem ein gesundes Lebensumfeld Schule geschaffen wird, stets beachtet wird, so dass Autonomie gelebt werden kann. Die Gesamtplatzzahl ist abhängig von den Schulen, welche dieses Angebot benötigen.

Die Mitarbeiter*innen (Co-Teams) und Räume werden in Qualifizierung und Anzahl dem Bedarf angemessen gewählt, den Rahmenbedingungen entsprechend. Die Kurse weren immer begleitet durch:

  • Referent*in des Peer-Support im Co-Team mit einem Pädagogen des White Unicorn e.V.

  • Pädagoge/Lehrkraft der Kooperationspartner Deutsche Fernschule e.V. / Flex-Fernschule o.A.

In der Begleitung ist eine Beratung der Familien, Bezugspersonen, Fachkräfte, Verwaltungsmitarbeiter u.A. enthalten. Sie ist gewährleistet über Mail, Konferenz, Telefongespräche sowie Persönliche Gespräche und Begleitung je nach Bedarf.

B - 3. Räumliche und bauliche Voraussetzungen

Es befindet sich am Vereinsstandort ein Vereinsraum, der mit Arbeitsmitteln ausgestattet ist, damit Mitarbeiter*innen dort ihre Bürotätigkeiten verrichten, sowie eine Beratung und Sitzung durchführen können.

B - 4. Zusätzliche Angebote

Die Sozialraumgestaltung an Schule in Richtung Barrierefreieit bzw Regulierbarkeit der Barrieren steht für den Träger als Gesamtes im Vordergrund, so dass Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfänglich ermöglicht wird. Im Schulischen beantragt der White Unicorn e.V. das erweiterte Modellvorhaben „Barrierensensible Schulgestaltung“ im Land Berlin.

Wissenschaftliche Begleitung

Im weiteren Verlauf werden erste Arbeitsansätze qualitativ evaluiert.

Es werden hierfür durchgängige, wöchentliche Dokumentationen durch das Co-Team des White Unicorn e.V. verfasst, ebenso durch die beteiligten Kolleg*innen der Fernschule (Unterrichtsinhalte mit Bezug zu Bildungsstandards und Kompetenzbeschreibungen, parallel dazu Entwicklung und Fortschreiben des Förderplanes sowie Erfassung besonderer Beobachtungen und Erfahrungen). Es wird ein Austausch mit Professoren zur Gesamtdokumentation und Auswertung in Kooperation mit einer Universität zur Entwicklung barrierefreier Techniken (hier Modul Fernschulkurs) zur Anbahnung einer sukzessive aufzubauenden inklusiven Beschulung gepflegt.

B - 5. Personal

Die fachliche Leitung der Angebote von White Unicorn e. V. übernimmt eine entsprechend qualifizierte Fachkraft. Zukünftig sollen die ambulanten pädagogischen Angebote von Pädagog*innen z.B. Rehabilitationspädagog*innen, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik (mind. mit B.A.-Abschluss) mit entsprechender fachlicher Ausrichtung durchgeführt werden.

Die grundlegende Fähigkeit, mit den autistischen Referenten des Trägers als Co-Team zusammenarbeiten zu wollen, wird vom Personal vorausgesetzt. Es ist von zentraler Bedeutung, dass zukünftige Fachkräfte sich dazu bereit erklären, nach dem Potentialentfaltungsprinzip arbeiten und inklusives Gedankengut umsetzen und weitergeben zu wollen. Darüber hinaus bedarf es dem Wunsch nach beständiger Fort- und Weiterbildung, die durch den Träger unterstützt werden.

B - 6. Kooperation und Mitwirkung

  • nach SGBVIII §75 Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Anbindung an die AWO als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

  • SGBVIII §78 Kooperation in Arbeitsgemeinschaften mit Schule, Kita, Psychiater und anderer

B - 7. Dokumentationssystem

  • Beobachtungs, Sitzungs-, Terminprotokolle

  • Entwicklungsberichte

TEIL C LEISTUNGSANGEBOT

C - 1. Altersgruppe

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Vor-/Schulalter.

C - 2. Zielgruppe, u. a. Aufnahme- und Ausschlusskriterien

  • autistische Kinder und Jugendliche einer Schule welche die Fernschulkurse anfordert

  • fachlich fundierte Beurteilung oder Diagnose

  • Interessierte Eltern

  • So weit möglich Einbezug der Kinder und Jugendlichen in diesen Prozess

  • Vertrauensverhältnis und Übereinkunft im Sinne der Satzung des White Unicorn e.V.

  • vor Beginn der Hilfe ist eine Bedarfsermittlung mit der zuständigen Schulaufsicht und dem Verein notwendig

  • mit einer Befürwortung durch die Schulaufsicht, sobald die Schulpflicht eintritt

C - 3. Pädagogische Aufgabe

C – 3. a) Ziele

  • Werteorientierung im Sinne der Vielfalt/Diversität

  • Ermöglichung einer gesunden Entwicklung unter Wahrung der Bedürfnisse

  • respektvolle, wertschätzende Kommunikation in grenzwahrender Interaktion in einer Gemeinschaft (inkl. Rückzugsraum)

  • Förderung dieser Kommunikation/Interaktion im Pädagogischen im Sinne von Autonomie

Alle individuell für die Kinder erarbeiteten pädagogischen ambulanten Angebote des Vereins bieten demnach Unterstützung beim Hinwirken auf eine inklusive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und berücksichtigen besonders die folgenden Aspekte:

  • Senkung des Stresslevels durch Regulierbarkeit der Barrieren im Alltagsgeschehen

  • hierdurch Ermöglichung der Förderung eines Ruhezustandes

  • zum Aufbau von Resilienz und der Möglichkeit zur Potentialentfaltung folglich einer

  • Stabilisierung der Persönlichkeit des Kindes oder Jugendlichen

  • mit Entwicklung zur Selbstbestimmtheit und individueller Lebensweise

  • wodurch eine Entlastung und Entspannung in der sozialen Teilhabe stattfindet

Es gilt dem übergeordnet als Prinzip die Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen zu erfassen, weshalb ein weiteres Ziel genannten Punkten hinzu zu fügen ist:

  • Peer Beratung durch die Referent*innen des Vereins zur Erfassung der Lebenswirklichkeit der Heranwachsenden

Autistische Kinder und Jugendliche sehen sich vor vielfältige – im Besonderen – gesellschaftliche Herausforderungen gestellt. Sie stoßen häufig auf Unverständnis in Bezug auf die Bedürfnisse und scheitern dann aufgrund eines sehr hohen Anpassungsdrucks von Seiten der Gesellschaft daran, den Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist es immer auch das Ziel der Arbeit, mit dem Kind Kompetenzen zu erarbeiten, um auf eine inklusive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für sie hinzuwirken. Eine Grundvoraussetzung ist die Auseinandersetzung mit der Lebensweise als Autist*in und damit verbundener Teilhabe am Leben im Sozialraum Schule.

Entsprechend des § 8a SGB VIII werden Kinderschutzthematiken jederzeit berücksichtigt und bei möglichen Gefahren erfahrene Fachkräfte hinzugezogen, um die aktuelle Situation adäquat einschätzen zu können. Der Träger verpflichtet sich ggf. dazu, bei den Personensorge- und Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken und ggf. das Jugendamt als beratende Instanz zur Beurteilung der Situation hinzuzuziehen, um Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden.

C – 3. b) Pädagogisches Leitbild

Schule ist einer der wichtigsten Lebensräume für Kinder. Nach der UN BRK gilt es, diesen Lebensraum zur Teilhabe am sozialen Leben sowie auch an Bildung für autistische Kinder langfristig barriereregulierbar zu gestalten. Um dies zu gewährleisten, können diese Fernschulkurse von Schulen in Anspruch genommen werden.

Das Recht auf Bildung wird gewährleistet und durch lebendigen, aktiven und interessanten Lerninhalt umgesetzt. Die autistischen Kinder werden dadurch dazu eingeladen aus dem Passiv heraus zu treten, um Lernen mit positiven Erfahrungen zu verknüpfen, so dass Neugier geweckt, Selbstwirksamkeit gefördert und auf ein höchstmöglich selbstständiges und selbstbestimmtes Leben vorbereitet wird. Unter Verwendung des Fernschulmaterials wird das Konzept des bewegten Lernens auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes hin abgestimmt, so dass Potentiale entfaltet und Talente und Begabungen gefördert werden können.

In der Kombination des Bewegten Lernens im handlungsorientierten Unterricht werden Lernziele überprüft. Das Unterrichtsmaterial der Fernschule(n) bietet maximale Flexibilität, wodurch eine individuelle Lernstrategie, dem Kind entsprechend, entwickelt wird. Der Nachweis über die Erfüllung der Lernziele der Rahmenrichtlinien ist über die Begleitung der Fernschule gegeben. Zum Abschluss eines Schuljahres wird ein Zeugnis der Regelschule ebenso wie der Deutschen Fernschule ausgestellt. Jederzeit kann das Kind in das Regelschulsystem eingegliedert werden und ein Wechsel in eine weiterführende Schule stattfinden. Das notwendige Wissen wird über das Erkennen, die Erfahrung und das Nachvollziehen des Lerninhaltes solide vermittelt.

Dazu gehört auch ein gemeinsames Handlungsprodukt mit den Schüler*innen der Regelklasse anzustreben, welches zur Steigerung der Motivation, der Selbstwirksamkeit und einem positiven Gruppengefühl beiträgt. Eine Realisierung wäre denkbar in Kombination mit eigens eingerichteten Lernräumen, unter Beachtung von Barriereregulierbarkeit. Die gemeinsame didaktische Begleitung ist durch eine*n Lehrer*in in Abstimmung mit der Regelschule möglich. Dabei ist auf die Wahrung des pädagogischen und räumlichen Konzeptes zur Barriereregulierbarkeit zu achten.

Die Förderung individueller Handlungsfähigkeit wird durch Lernen in Bewegung wirksam erreicht. Es wird sich auf die Bewegungserziehung als Handlungsgrundlage sowie das Handeln an sich konzentriert. Handeln und Bewegen bedingen sich immer gegenseitig. Durch die Fähigkeit sich zu bewegen und sich und seinen Körper in der Welt einzuordnen, wird eine wirksame und selbstständige Handlung erzielt. Ein bewegtes und handlungsorientiertes Lernen findet nebeneinander und ineinandergreifend statt.

C – 3. c) Fachliche Ausrichtung und methodische Grundlagen

Wir richten unsere Arbeitsweise nach den Grundsätzen des Potentialentfaltungsprinzips aus, das sehr deutlich das inklusive Gedankengut in sich trägt. Potentialentfaltung bedeutet, dass jedes Mitglied in einer individualisierten Gemeinschaft „in der Begegnung mit anderen die durchgängige Erfahrung macht, in seiner Einzigartigkeit gesehen und anerkannt zu werden – wertvoll und bedeutsam zu sein, seine eigenen Ideen entwickeln und einbringen zu können, seine Talente und Begabungen entfalten zu können und in einer verlässlichen Beziehung mit allen anderen Mitgliedern der betreffenden Gemeinschaft verbunden zu sein. (...) (Das Potentialentfaltungsprinzip geht also davon aus,)

  • dass alle Menschen versuchen, ihr Leben und ihr Zusammenleben mit anderen so zu gestalten, dass sie glücklich sind,

  • dass das Leben kein Zustand, sondern ein fortwährender Entwicklungsprozess ist und deshalb kein Mensch glücklich sein und bleiben kann, wenn er sich nicht selbst weiterentwickelt,

  • dass das in jedem Menschen angelegte Entwicklungspotential weitaus größer ist als die Fähigkeiten, die er sich in seiner jeweiligen Lebenswelt anzueignen bisher imstande war,

  • dass kein Mensch in der Lage ist, die in ihm angelegten Potentiale allein, ohne andere Menschen zu entfalten,

  • dass Potentialentfaltung nur dann möglich ist, wenn Menschen einander als Subjekte begegnen, sich also nicht gegenseitig zu Objekten ihrer Bewertungen, Erwartungen, Interessen oder Maßnahmen machen,

  • dass die Mitglieder einer Gemeinschaft jederzeit in der Lage sind, ihr Zusammenleben so zu verändern, dass die Entfaltung der in ihnen angelegten Potentiale nicht länger unterdrückt wird,

  • dass qualitativ herausragende, kreative und innovative Leistungen nur von Gemeinschaften erbracht werden können, deren Mitglieder einander dazu einladen, ermutigen und inspirieren.“

Da viele autistische Kinder und Jugendliche jedoch aufgrund der bereits mehrfach erwähnten Barrierelast unter starken Ängsten leben, ist es aus unserer Sicht zentral, darüber hinaus Angebote zu machen, die zu einem erweiterten Verständnis und zu Empathie gegenüber dem Kind führen, sowie dazu beitragen, Ängste auch im alltäglichen Miteinander durch pädagogische Möglichkeiten abzubauen. Die Ambulante pädagogische Begleitung bedarf somit einer Ausrichtung welche die Ziele zu erreichen ermöglicht. Hierfür sind folgende Punkte zu beachten:

  • Bedürfniswahrung der Kinder und Jugendlichen durch Regulierbarkeit der Barrieren

  • Schaffung eines autistenfreundlichen Umfeldes mit den Bezugspersonen

  • Herstellung von günstigen Rahmenbedingungen die Resilienz ermöglichen

  • Raum für jegliche individuelle Entwicklung gewährleisten, für ein selbstbestimmtes Leben

  • Vorbildfunktion der Interaktion von Autisten mit Nicht-Autisten

  • Förderung von Ausdrucksmöglichkeit des Kindes Selbst in der Interaktion als soziale Kompetenz

  • Begleitung und Beratung von Einrichtungen der Bildung und Betreuung

  • uneingeschränkte Teilhabe- und nahme an insbesondere Bildung

C – 3. d) Vernetzung/Lebensweltorientierung

Die individuellen Lebenswelten des Kindes ist für uns vorrangig zu betrachten und unter inklusiven Grundsätzen anzuschauen. Je mehr die unmittelbaren Bezugspersonen in die unmittelbare Arbeit einbezogen werden können, desto besser wird sich ein gesellschaftliches Selbstverständnis von Inklusion und Diversität im Denken und Handeln verankern können. Es geht uns also primär darum, die Rahmenbedingungen, in denen das autistische Kind lebt, seinen Bedürfnissen anzupassen, und ggf. weitere Unterstützung anzubieten, sollte der Rahmen bereits zu Ängsten und anderen Überlastungsfolgen geführt haben.

C - 4. Dauer (unter besonderer Maßnahme des §36 SGB VIII)

Viele autistische Kinder leiden bereits jetzt unter den Folgen von Barrierelast. Es kann nur individuell betrachtet werden, wie lange ein jedes Kind dafür benötigt, um sich von den Folgen erholen und wieder ein aktiver Teil der Gemeinschaft werden zu können. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass solche Prozesse längerfristig anzulegen sind. Es sollte aber individuell entschieden werden – auch unter Berücksichtigung der familiären Situation, sowie der Unterstützungsmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld des Kindes – wie lange eine Hilfe zeitlich angelegt werden soll.

C - 5. Leistungen

C – 5. a) Inhalte, Umfang und Struktur der Leistung

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter inkl. Vorschuljahr. Kinder wollen ihre Umgebung, die Welt um sich herum, entdecken und erobern. Mit dem Programm für Vorschule wird das Kind auf diesem Weg begleitet und auf das erste Schuljahr vorbereitet. Die pädagogisch begleiteten Kurse fördern die Entwicklung autistischer Kinder ganzheitlich.

Zumindest in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde (optional auch anderen Fächern wie Englisch, Kunst,...) vermittelt das Material der Fernschule die Lerninhalte nach Rahmenlehrplan. Die Begleitung findet durch eine*n Lehrer*in der Fernschule statt und die individuelle Förderung des Kindes erfolgt bei Bedarf ggf vor Ort durch eine*n Pädagogen*in des White Unicorn e.V.

Zur Förderplanung werden mit den Fachkräften, sowie den Eltern unter Einbezug des (Vor-)Schülers, halbjährlich Förderschwerpunkte gesetzt. Dies dient der Erfüllung der Anforderungen im Sinne des Rahmenlehrplans.

Ab der Vorschule erhalten die Schüler die Unterlagen per Post zugesandt. Das Unterrichtsmaterial der Fächer ist in Quartale unterteilt. Mit der individuell festgelegten Begleitung durch den Pädagogen werden die Unterrichtsinhalte auf die Bedürfnisse des autistischen Kindes hin abgestimmt, unter Wahrung von Barriereregulierbarkeit. Die Tests werden per Mail oder Post an die Fernschule zur Beurteilung geschickt. In wöchentlichen Skype-Calls findet ein Gespräch mit der Fernschullehrkraft statt, so dass sich per Mail, Chat oder auch visuellem Kontakt im geschützten Rahmen ausgetauscht werden kann.

Der Lernprozess wird in Sitzungen gemeinsam mit den autistischen Referent*innen des Vereins, des begleitenden Kinder- und Jugendpsychiaters sowie den schulischen und schulischen Fachkräften fortlaufend abgestimmt. Das Referat Peer Support bietet die Möglichkeit sich Kompetenzen zur Verhinderung von Behinderung anzueignen. Hierfür stehen persönliche Gespräche in den Vereinsräumen ebenso wie Mail, Chat und Konferenz zur Verfügung.

Der White Unicorn e.V. bietet diese Maßnahme nach SGBVIII 35a) als anerkannter Kinder- und Jugendhilfeträger und korporatives Mitglied des Spitzenverbandes AWO an. Die Lernmedien der Fernschul-Kooperationspartner sind durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zugelassen. Das Lernen mit den Fernschulkursen erfordert bei bestehender Schulpflicht zwingend die Zustimmung der örtlichen Schulverwaltung, im Vorschuljahr sowie bei Rückstellung dient es der Erfüllung zur verpflichtenden Förderung durch einen anerkannten Träger. Es sind Absprachen zu treffen, wie die Absicherung der Schulpflicht in Anbindung an die Schule langfristig erfolgt.

Ein Zeugnis wird am Schuljahresende durch die Fernschulen ausgestellt, ebenso wie der/die Schüler*in das Zeugnis der Regelschule erhält.

Aus dieser Grundlage heraus wird es den Heranwachsenden ermöglicht gesund auf zu wachsen und ihre Potentiale zu entfalten, so dass die Entwicklung welche für ein selbstbestimmtes Leben notwendig ist statt finden kann, um einen gesunden Lebensweg individuell für das Kind/ den Jugendlichen zu gestalten. Um die Lebenswirklichkeit entsprechend für Autisten notwendig zu erfassen, um einen individuellen Lebensweg gehen zu können und zu gestalten ist die Peer-Beratung ein wesentlicher Faktor in dem gesamten Prozess der Begeleitung.

  • Stärkung der Persönlichkeit und Vermittlung eines autistischen Selbstverständnisses durch die Rückkopplung mit erwachsenen Autisten

Der Umfang richtet sich somit danach, wie weit Barriereregulierbarkeit bisher umgesetzt wurde, in wie fern die Rahmenbedingungen gestaltet sind, damit ein gesundes Aufwachsen möglich ist und nach den psychischen Prozessen des zu begleitenden Kindes / Jugendlichen. Die pädagogische Leistung wird ambulant nach Bedarf erbracht. Die Struktur ergibt sich aus der Bedarfslage der Heranwachsenden. Im Hilfeplan wird mit den Jugendämtern, Schulämtern und Familien gemeinsam diese ermittelt und dokumentiert, so dass als Ziel das gesunde Aufwachsen des Kindes deutlich im Vordergrund steht und im Leistungsprozess erfüllt wird.

C – 5. b) Personelle Ausstattung

Die fachliche Leitung der Angebote von White Unicorn e. V. übernimmt ein Pädagoge in Kooperation mit den Fachkräften der Fernschulen, die durch die ZFU mit dem Fernschulprogramm für den Regelschulbereich zugelassen sind. Die grundlegende Fähigkeit, mit den Autisten des Trägers im Sinne der Peer-Beratung zusammenarbeiten zu wollen, wird vom Personal voraus gesetzt. Es ist von zentraler Bedeutung, dass zukünftige Fachkräfte sich dazu bereit erklären, nach dem Potentialentfaltungsprinzip arbeiten und inklusives Gedankengut umsetzen und weitergeben zu wollen. Darüber hinaus bedarf es dem Wunsch nach beständiger Fort- und Weiterbildung, die durch den Träger unterstützt werden (Autonomietrainer, Gewaltfreie Kommunikation).

C – 5. c) Betriebsnotwendige Anlagen und Investitionen

  • ambulant im direkten Umfeld des Kindes

  • Standorte der Einrichtungen

  • Material und Begleitung der Fernschulen

C – 5. d) Supervision, Beratung, Fortbildung

Intern

Durch die Qualifikationen der fachlichen Leitung, sowie der Peer-Beratung durch die erwachsenen Autisten sind die interne Supervision und das Coaching der zukünftigen Mitarbeiter_innen gewährleistet. Darüber hinaus werden regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Beratung, sowie interne Weiterbildungen dazu beitragen, die Mitarbeiter_innen fortwährend in ihrer Arbeit zu qualifizieren.

Extern

Jede/r Mitarbeiter_in ist zusätzlich dazu verpflichtet, sich mindestens in den halbjährlichen Standortgesprächen in einen Supervisionsprozess zu begeben, um Selbstreflexion im Hinblick auf die eigene Arbeit zu schulen und Entlastung zu finden. Externe Fortbildungen werden in Absprache mit den Mitarbeiter_innen und White Unicorn e. V. im Rahmen von Qualitätsentwicklung besprochen, geplant und durchgeführt.

C – 5. e) Dokumentation

Alle Angebote bedürfen einer detaillierten und ausführlichen Vorbereitung, sowie werden nach den Maßstäben von White Unicorn e. V. genauestens und kontinuierlich dokumentiert, sodass die Prozesse kontinuierlich überprüft und jederzeit flexibel angepasst werden können. Protokolle dienen sowohl der Reflexion von Prozessen, die entsprechend so aufbereitet werden müssen, um beispielsweise mit Eltern konkrete Handlungsstrategien für den Umgang mit Alltagssituationen erarbeiten zu können, als auch sind Grundlage für das Erstellen von Entwicklungsberichten. Diese Berichte dienen vorrangig als Qualitätsmerkmal der Arbeit und werden entsprechend an die zuständigen Ämter weitergeleitet.